PresseKat - Festbeträge haben negative Auswirkungen auf die Versorgung

Festbeträge haben negative Auswirkungen auf die Versorgung

ID: 1530082

(ots) - Festbeträge beeinflussen die Versorgungsqualität
der Patienten negativ. "Besonders kritisch ist es, wenn der
Gemeinsame Bundesausschuss den Willen des Gesetzgebers nicht beachtet
- wie jüngst bei der Festbetragsgruppenbildung für das
Reserveantibiotikum Linezolid", sagt Dr. Martin Weiser,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller
e.V. (BAH). Er nimmt damit Bezug auf die Pressemitteilung des G-BA,
in der eine positive Bilanz zu den Festbeträgen gezogen wird. Der
Gesetzgeber hat mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz
bewusst eine Sonderregelung für Reserveantibiotika aufgenommen. "Hier
ist also im Hinblick auf die Versorgungsqualität noch viel zu tun",
sagt Weiser.

Zudem reichen die heutigen Festbetragsregelungen nicht aus,
patientenrelevante Weiterentwicklungen von bekannten Wirkstoffen
angemessen zu fördern. Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen werden
trotz therapierelevanter Weiterentwicklungen - beispielsweise von
altersgerechten Arzneimittelformen - bestehenden Festbetragsgruppen
zugeordnet. "Wir sehen die Gefahr, dass Arzneimittel-Hersteller
entsprechende Präparate nicht mehr entwickeln und diese folglich auch
nicht mehr für Patienten zur Verfügung stehen", so Weiser.

Nach Angaben des G-BA lagen die Einsparungen durch Festbeträge im
Jahr 2016 bei 7,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Einsparungen
durch Rabattverträge in Höhe von etwa 3,9 Milliarden Euro. "Ich frage
mich, inwieweit bei Einsparungen in solcher Höhe noch eine
nachhaltige Arzneimittelversorgung für Patienten gewährleistet sein
kann", schlussfolgert Weiser.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter




beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte.



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Datum: 14.09.2017 - 15:57 Uhr
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