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NOZ: NOZ: DGB: Verdrängung von Arbeitnehmern aus den Städten beenden

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(ots) - DGB: Verdrängung von Arbeitnehmern aus den
Städten beenden

Vorstandsmitglied Körzell: "Wohnen darf kein Luxus sein" - Oft
geht die Hälfte des verfügbaren Einkommens für Miete drauf

Osnabrück. Eine Woche vor der Bundestagswahl drängt der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) darauf, "die Verdrängung von Arbeitnehmern
aus den Städten zu beenden". Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag): "In vielen Städten müssen
die Beschäftigten 40 oder gar bis zu 50 Prozent ihres verfügbaren
Einkommens für die Miete berappen - das geht nicht. Wohnen darf kein
Luxus sein."

Nach einer neuen Studie, die heute (Montag) auf einem DGB-Workshop
in Berlin im Detail präsentiert wird, müssen 40 Prozent der Haushalte
in Deutschlands Großstädten mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens
ausgeben, um ihre Miete (bruttokalt) zu bezahlen. Das entspricht rund
5,6 Millionen Haushalten, in denen etwa 8,6 Millionen Menschen leben,
so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung, die die Studie der
Berliner Humboldt-Universität gefördert hat.

Gut eine Million Haushalte (mit rund 1,6 Millionen Menschen) in
den 77 untersuchten Großstädten müssen der Untersuchung zufolge sogar
mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. "Etwa
1,3 Millionen Großstadt-Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlung
nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze
liegt", halten die Autoren fest.

Körzell forderte, die Mietpreisbremse zugunsten der Mieter zu
verschärfen. "In das Gesetz müssen Sanktionsmöglichkeiten rein, um
Verstöße der Vermieter ahnden zu können." Der Gewerkschafter
plädierte zudem für einen Rechtsanspruch auf Mietauskunft: "Wer eine
Wohnung mieten will, muss vom Vermieter erfahren können, wieviel
zuvor für die Wohnung gezahlt wurde."





Körzell verlangte außerdem, die nächste Bundesregierung müsse die
Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich über bisherigen 1,5
Milliarden Euro im Jahr aufstocken, und dies über das Jahr 2019
hinaus.



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Datum: 18.09.2017 - 05:00 Uhr
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