(ots) - Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für
die Bundestagswahl 2017 müssen spätestens am Wahltag, also am
kommenden Sonntag, dem 24. September 2017, bis 18:00 Uhr bei der
zuständigen Stelle eingegangen sein. Wie der Bundeswahlleiter weiter
mitteilt, kann nur dann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl
berücksichtigt werden.
Der Bundeswahlleiter empfiehlt allen Briefwählerinnen und
Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt und
abgesandt haben, ihre Wahlbriefe umgehend, das heißt heute oder
morgen, zur Post zu geben. Es besteht auch die Möglichkeit, den
Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Adresse abzugeben.
Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen,
dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der
Wahlbrief verspätet ein, bleibt die Stimmabgabe bei der
Bundestagswahl unberücksichtigt.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle(at)bundeswahlleiter.de
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