(ots) - Noch hat der 1. FC Köln seine Ankündigung,
gegen die Spielwertung des Fußball-Bundesligaspiels bei Borussia
Dortmund (5:0) Protest einzulegen, nicht in die Tat umgesetzt. Sollte
dies im Rahmen der Frist bis morgen noch passieren, gibt es sehr
unterschiedliche juristische Auffassungen über die Erfolgsaussichten.
"Es wird entscheidend darauf ankommen, ob der Ball vor dem Pfiff des
Schiedsrichtes schon die Linie überquert hat", sagte Jan F. Orth,
Richter am Landgericht Köln und einer der führenden
Sportrechtsexperten des Landes, der "Rheinischen Post"
(Dienstagausgabe). "Sollte dies nicht der Fall sein, was durch
entsprechende Sachverständige, die das TV-/Ton-Material auswerten,
festgestellt werden kann, hat ein etwaiger Einspruch des 1. FC Köln
gute Erfolgsaussichten." Orth weiter: "Dann liegt nämlich ein
Regelverstoß vor, weil das Spiel mit Schiedsrichter-Ball hätte
fortgesetzt werden müssen. Dieser hätte meines Erachtens auch mit
hoher Wahrscheinlichkeit Einfluss auf das Spielergebnis gehabt. Denn
das umstrittene 2:0 fällt in einer sehr frühen Spielphase, in der der
1. FC Köln noch besser mitgespielt hat und möglicherweise, wäre das
Tor nicht anerkannt worden, hätte den Ausgleich erzielen können. Dann
nimmt das Spiel einen ganz anderen Verlauf."
Deutlich pessimistischer schätzt dagegen Sportanwalt Stephan Dittl
die Sachlage ein. "Ein Regelverstoß des Schiedsrichters führt nur
dann zur Spielwiederholung, wenn der Regelverstoß die Spielwertung
als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit
beeinflusst", sagte er. "Daran habe ich dann doch meine Zweifel bei
dem Verlauf und Ausgang des Spiels."
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