(ots) - Ein 83-Jähriger ist tot, nach einem Zusammenbruch;
die Angeklagten im Essener Strafprozess wegen unterlassener
Hilfeleistung sagen, sie hätten schon Ärger mit Obdachlosen gehabt
und es tue ihnen leid. Letzteres stimmt womöglich, aber vielleicht
tun sie sich auch nur selbst leid. Ein Polizist sagt aus: Es war
klar, dass der Hilflose kein Obdachloser war. Muss man daraus
folgern, es wäre für die Angeklagten strafmildernd gewesen, wenn der
Hilflose ein Obdachloser, womöglich mit Körpergeruch, gewesen wäre?
Man muss auf viele Zwischentöne achten, aber wenn man das tut,
versteht man, wie das alles so ist im Leben heutzutage. Der Essener
Richter wirft den Angeklagten eine "Scheißegal-Haltung" vor. Völlig
zu Recht. Die Staatsanwältin will ein Zeichen, dass "wir uns nicht in
Richtung einer wegsehenden Gesellschaft bewegen". Wie recht sie hat,
aber: zu spät, Frau Staatsanwältin. Wir sind mittendrin.
Glücklicherweise nicht immer und überall, es gibt immer wieder
ermutigende Beispiele für Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft.
Aber alles in allem sieht es düster aus. Und das schon in einer
Situation, in der Helfern ersichtlich fast nichts passieren kann. Wie
erst, wenn U-Bahn-Schläger mal wieder Angst und Schrecken verbreiten?
Niemand muss ein Held sein und sich selbst gefährden, aber Handy 110
ist nie verkehrt. Ãœber einen Hilflosen steigen, um an Geldautomaten
zu kommen, wie im Essener Fall: ein Menetekel? "Ãœber Leichen gehen"
auf dem Weg zum Geld? Gegen Brutalisierung in allen Nuancen gibt es
zwei Mittel: Erziehung und Strafen. Beides ist unerlässlich.
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