PresseKat - VaPro und Infyna Einmalkatheter sind wieder uneingeschränkt verfügbar in Deutschland ab dem 19.09.

VaPro und Infyna Einmalkatheter sind wieder uneingeschränkt verfügbar in Deutschland ab dem 19.09.2017

ID: 1531096

(ots) - Mitte Juli 2017 hatte die Firma Coloplast zwei
Urteile des Landgerichts Düsseldorf in einer Patentauseinandersetzung
erwirkt, die Hollister den Vertrieb der Einmalkatheter "VaPro" und
"Infyna" bis einschließlich 18. September 2017 untersagten.

Das dieser Rechtsstreitigkeit zugrunde liegende Patent EP 1 145
729 ist nunmehr abgelaufen, sodass Hollister ab sofort wieder den
Vertrieb von VaPro und Infyna Einmalkathetern in Deutschland
aufnehmen kann. Ab sofort sind daher alle VaPro und Infyna
Einmalkatheter wieder wie gewohnt in Deutschland verfügbar.

Hollister weist alle Kunden und Geschäftspartner darauf hin, dass
Hollister aufgrund des zwischenzeitlichen Vertriebsstopps gezwungen
war, neue Pharmazentralnummern (PZN) für die Produkte zu beantragen.
Eine Auflistung aller alten und neuen PZNs für die VaPro und
Infyna-Einmalkatheter sind beim Hollister Kundenservice erhältlich.

Wir bedanken uns bei allen Kunden, Geschäftspartnern und Nutzern
der VaPro und Infyna Einmalkatheter, dass sie Hollister in seit Mitte
Juli die Treue gehalten haben.

Die in der Zwischenzeit entstandenen Unannehmlichkeiten bedauert
Hollister. Diese beruhen ausschließlich darauf, dass Coloplast hier
zwei nicht-rechtskräftige Urteile, gegen die Hollister sofort
Berufung eingelegt hat, vollstreckt hat. Coloplast war hierzu
rechtlich nicht verpflichtet. Das Vorgehen von Coloplast ist umso
bedauerlicher, als in allen anderen Ländern - insbesondere in den
Niederlanden, Frankreich und Spanien -, die mit dieser
Patentauseinandersetzung befasst waren, durchgängig bislang kein
Gericht entschieden hat, dass unsere VaPro bzw. Infyna Einmalkatheter
Patentrechte von Coloplast verletzen. Vielmehr sind außerhalb
Deutschlands bislang alle von Coloplast eingeleiteten Klagen bzw.
Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die VaPro und Infyna




Einmalkatheter zurückgewiesen worden. Auch in Deutschland hatten
zuvor alle damit befassten Gerichte durchgehend zugunsten von
Hollister entschieden. Hollister geht deshalb davon aus, dass am Ende
der noch laufenden Gerichtsverfahren feststehen wird, dass Hollister
keine Patentrechte von Coloplast verletzt hat, dass das in Rede
stehende Patent von Coloplast (EP 1 145 729) unwirksam ist und dass
die Nutzer unserer Einmalkatheter zu Unrecht diesen unnötigen
Belastungen ausgesetzt wurden.

VaPro und Infyna sind innovative Einmalkatheter, die durch
Patentrechte bzw. Patentanmeldungen von Hollister geschützt sind. Für
Hollister steht stets das Wohlergehen der Patienten an erster Stelle
und unsere Forschung und Innovation dient dazu, den Bedürfnissen
unserer Kunden und der Nutzer unserer Produkte bestmöglich gerecht zu
werden. Nähere Informationen zu unseren Kathetern finden Sie auf
unserer Website:
http://www.hollister.de/de-de/products/continence-care-products

Ãœber die Hollister Servicehotline stehen wir Verwendern von
Einmalkathetern sowie unseren Kunden und Geschäftspartnern jederzeit
gerne zur Verfügung: 0800 / 10 15 023



Pressekontakt:
Jeannette Zängerl
Marketing Manager
Hollister Kontinenzversorgung | Hollister Critical Care
Hollister Incorporated
Riesstrasse 25 | 80992 München | Deutschland
Telefon +49 89 99 28 86-147 | Fax +49 89 99 28 86-166
jeannette.zaengerl(at)hollister.com
www.hollister.de

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Datum: 19.09.2017 - 00:05 Uhr
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