(ots) - Klagewelle von Flüchtlingen: Bundesinnenminister
fordert bessere Zusammenarbeit von Justiz und Bamf
De Maizière: Nur 25 Prozent der Klagen führen zu Änderung des
Asylbescheids
Osnabrück. Angesichts der Klagewelle von abgelehnten Asylbewerbern
hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Justiz und die
Behörden zu einer besseren Zusammenarbeit aufgefordert. In einem
Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte der
Minister: "Für mich ist entscheidend, dass die Verfahren und die
Zusammenarbeit der Justiz mit dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (Bamf) so effizient wie möglich gestaltet werden." Zu
diesem Zweck sei sein Ministerium im engen Austausch mit den
Verwaltungsgerichten, "um die praktischen und rechtlichen Probleme zu
lösen." Das Bamf habe schon einiges getan, um auf Urteile und
erfolgreiche Klagen besser reagieren zu können. So habe die Behörde
mehr Personal im Prozessbereich eingesetzt und den Austausch von
Prozessakten verbessert. Außerdem seien wichtige
Verfahrenserleichterungen erreicht worden, um die Gerichte zu
entlasten: "Mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht haben
wir die Möglichkeit zur erleichterten Klärung von grundsätzlichen
Rechtsfragen eingeführt."
Immer mehr Flüchtlinge klagen auf den vollen Flüchtlingsstatus
oder wehren sich dagegen, wenn das Bamf ihren Antrag ablehnt. Der
Bund Deutscher Verwaltungsrichter erwartet, dass sich in diesem Jahr
die Zahl der Verfahren auf rund 200 000 verdoppeln wird. Zu der
Frage, ob die Verwaltungsgerichte mehr Personal benötigten, wollte
der Minister nichts sagen, dies sei Sache der Länder.
De Maizière verteidigte die Arbeit des Bamf und verwies darauf,
dass nach einer aktuellen Statistik nur 25 Prozent der Klagen zu
einer Änderung des Bamf-Bescheides führen, vor allem wegen der hohen
Anzahl von Klagen syrischer Antragsteller. Häufig werde der
Flüchtlingsstatus auch noch herabgestuft: "In vielen Fällen haben die
Gerichte den Klägern in erster Instanz zunächst den höherwertigen
Flüchtlingsschutz zuerkannt." In den meisten Fällen setze sich die
Entscheidungspraxis des Bamf durch: "In Berufungsverfahren wurde die
Entscheidungspraxis des Bundesamtes durch Obergerichte größtenteils
bestätigt."
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