(ots) - Der dbb wird gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen." Das gab der dbb
Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 19. September 2017 bekannt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte das
Tarifeinheitsgesetz (TEG) zuletzt für teilweise verfassungswidrig
befunden und den Bundestag aufgefordert, es bis Ende 2018
nachzubessern. Entgegen der Einschätzung zahlreicher Verfassungs- und
Arbeitsrechtler sowie nicht zuletzt zweier der zuständigen Richter
ließen der BVerfG-Senat das TEG aber grundsätzlich gelten.
Dauderstädt: "Wir werden mit der Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte weiterhin juristisch gegen diesen
Eingriff in die Koalitionsfreiheit vorgehen."
Zugleich werde man das Problem im Zuge der Regierungsbildung nach
der Bundestagswahl wieder verstärkt politisch angehen. "Das
Tarifeinheitsgesetz war schon in der Großen Koalition sehr
umstritten. Weitere Parteien wie die FDP, die Grünen sowie die Linke
waren ohnehin dagegen. Unabhängig von der Zusammensetzung der
nächsten Regierung steht also ein zähes Ringen an, ob und wie die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden können.
Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken stehen auch immer
noch unzählige Fragen zur praktischen Umsetzung und zu den Folgen für
die Flächentarifverträge ungeklärt im Raum. Und das nur wegen eines
Gesetzes, dessen Notwendigkeit bis heute niemand glaubhaft belegen
konnte. Das Tarifeinheitsgesetz gehört schlicht und ergreifend sofort
abgeschafft."
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