(ots) -
Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf
- Bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe
Am 11. und 12. September 2017 überprüfte die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.
Erste Ergebnisse liegen nun vor.
Im Fokus standen die Fahrer von Lastkraftwagen und
Kleintransportern. Dabei haben 2.600 Zöllnerinnen und Zöllner rund
13.000 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren
Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es,
unangemessene Arbeitsbedingungen im Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz
(MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale
Beschäftigung von Ausländern überprüft.
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren
Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.900 Fällen Geschäftsunterlagen
eingesehen.
Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 66
Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt
wurden hauptsächlich Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften
sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten.
In mehr als 2.000 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf
Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den unrechtmäßigen
Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.
Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe beschäftigten
Arbeitnehmer unterliegen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG.
Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro. Dies gilt auch für
ausländische Fahrer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland für
grenzüberschreitende Transporte nach Deutschland entsandt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
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