(ots) - Die Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate
erfolgt in zwei Verteilungsstufen, welche jeweils zwei Rechenschritte
enthalten. In der ersten Verteilungsstufe werden in einem ersten
Rechenschritt jedem Land Sitzkontingente anhand des jeweiligen
Bevölkerungsanteils zugeteilt (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz).
Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 3
Absatz 1 Bundeswahlgesetz ist hierbei nur die deutsche Bevölkerung zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind die letzten amtlichen
Bevölkerungszahlen zu verwenden (§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7
Bundeswahlordnung). Diese liegen nunmehr zum Stand 31. Mai 2016 vor.
Am 22. September 2017 werden die Bevölkerungszahlen zum Stand 30.
Juni 2016 erwartet. Sollten diese zu einer Veränderung der
Sitzkontingente der Länder führen, werden wir dies in einer
Pressemitteilung umgehend bekannt machen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
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Telefon: +49 611-75 34 44
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