(ots) - Wie bei bisherigen Bundestagswahlen wird auch
bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 eine
repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wie der Bundeswahlleiter
weiter mitteilt, werden dabei in 2 741 zufällig ausgewählten
Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter,
Geschlecht und Ländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen
Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet.
Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die
Bundestagswahl 2017 werden voraussichtlich im Januar 2018 vorliegen.
Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags-
und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen,
altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen
und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern
analysiert werden. Auf diese Weise wird ein zuverlässiges Bild der
politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in
Deutschland gewonnen.
Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken
durchgeführt. Aus den rund 73 500 Urnenwahlbezirken werden 2 261 und
aus den rund 14 500 Briefwahlbezirken rund 480 Wahlbezirke als
Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens
zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit
einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen
verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem
Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht
und zehn Altersgruppen ausgewertet.
Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des
Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: Die Stimmzettel enthalten keine
personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen
Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die
Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse
sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für
die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei
der Bundestagswahl 2017 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2013
mindestens 400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben.
Darüber hinaus dürfen keine Ergebnisse für einzelne
Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.
Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen
Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2017 stehen im Internetangebot
des Bundeswahlleiters zur Verfügung: www.bundeswahlleiter.de
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
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Telefon: +49 611-75 34 44
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