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ARD baut Transparenzangebot aus / Konzept basiert auf Gutachten zu Transparenz imöffentlich-rechtlichen Rundfunk von Professor Kirchhof

ID: 1531913

(ots) - Die ARD baut ihre Angaben zur finanziellen,
journalistischen und sozialen Transparenz weiter aus. Grundlage dafür
ist das jetzt vorliegende Gutachten, das der ARD-Vorsitz bei
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof in Auftrag
gegeben hatte.

Das Gutachten differenziert zwischen den verschiedenen
Transparenzpflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber
den Beitragszahlern und der allgemeinen Öffentlichkeit einerseits und
den weiter gehenden Verpflichtungen gegenüber seinen Aufsichtsgremien
- in erster Linie den Rundfunk- und Verwaltungsräten, aber auch der
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) oder den Landesrechnungshöfen. "Gerade weil der
öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern, also nicht Teil des
Staates ist, sondern freiheitsberechtigter Rundfunkanbieter, gelten
für ihn andere Informationspflichten als für staatliche
Institutionen", so Kirchhof.

"Professor Kirchhofs Gutachten gibt uns Klarheit, in welchen
Bereichen wir als ARD unser Handeln noch sichtbarer machen müssen und
wo es in unsere eigene Entscheidung gestellt ist, mehr Transparenz
herzustellen", so die ARD-Vorsitzende Karola Wille: "Es zeigt uns
aber auch klar die Grenzen auf, über die hinaus mehr Transparenz
vielleicht öffentlich gefordert wird, aufgrund der Rechtslage aber
nicht möglich ist."

Grundsätzlich sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber deutlich
finanztransparenter als seine privaten Wettbewerber, so Kirchhof:
"Die Konkurrenz zwischen Rundfunkanbietern im dualen System und der
Wettbewerb zwischen Rundfunkanstalten und privaten Unternehmen um
Programme, Rechte, Mitwirkende darf aber nicht dadurch verfälscht
werden, "dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine
Konkurrenten durchgehend transparent sein müsste. Erwirbt der




öffentlich-rechtliche Rundfunk Rundfunkrechte in Konkurrenz zu
privaten Unternehmen, so setzt sowohl der Rundfunkauftrag als auch
das Wettbewerbsrecht der Information über Kaufbudgets,
Entgeltbereitschaft und konkrete Kaufabsichten klare Grenzen." Damit
seien allerdings Formen zusätzlicher Transparenz wie der Ausweis von
Gesamtbudgets, pauschalisierte Angeben zu Honoraren oder Gehältern
und Kostengesamtvergleiche für bestimmte Sendungen nicht
ausgeschlossen, so Kirchhof.

Die ARD hat auf www.ARD.de/Die-ARD bereits unter den vier
Themenbereichen "Was wir sind" (Organisation), "Was wir verantworten"
(Auftrag) "Womit wir arbeiten" (Budget) und "Was wir schaffen"
(Engagement) zusätzliche Informationen z.B. zu den Finanzen der ARD,
zu Gehältern und Vergütungen, zu Programmkosten oder zum Einsatz von
Sportmoderatoren und -experten veröffentlicht.

Auf www.ARD.de/Die-ARD steht unter http://ots.de/Do1K2 in der
Rubrik "Standpunkte" auch ab sofort das Gutachten von Prof. Kirchhof
zum Abruf bereit.



Pressekontakt:
Steffen Grimberg
ARD-Sprecher
Tel.: 0341/300-6431
E-Mail: steffen.grimberg(at)mdr.de

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Datum: 20.09.2017 - 11:45 Uhr
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