(ots) - Bundeskabinett beschließt Definition von
Antisemitismus
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch die von der
International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vorgelegte
einheitliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus beschlossen und
folgt damit der Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises
Antisemitismus. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Brand:
"Der Beschluss des Bundeskabinetts ist ein klares Bekenntnis
unseres Landes, Antisemitismus in keiner Form zu dulden oder zu
tolerieren. Deutschland setzt sich nach innen wie nach außen für eine
differenzierte Auslegung des Begriffes ein, der dieses
menschenverachtende Phänomen beschreibt.
Es ist besorgniserregend, dass antisemitische Vorurteile zunehmend
offener geäußert werden, gerade solche, die sich auf den Staat Israel
als jüdisches Kollektiv beziehen. Das darf uns nicht ruhen lassen,
weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene. Darum treten wir
jeder Form von Antisemitismus mit aller Entschlossenheit entgegen.
Dazu braucht es die tatkräftige Unterstützung von Opfern ebenso wie
verstärkte Bildungs- und Aufklärungsarbeit in Schulen wie in der
Erwachsenenbildung."
Hintergrund:
Die Begriffsbestimmung wurde im Mai 2016 von den 31
Mitgliedstaaten der IRHA verabschiedet. Israel, Großbritannien,
Österreich und Rumänien stimmten der Definition bereits zu. Sie
lautet: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die
sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus
richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische
Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische
Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen."
Mit der Arbeitsdefinition wird das Ziel verfolgt, Antisemitismus
möglichst früh zu erkennen, um ihn entschlossen bekämpfen zu können.
Sie soll insbesondere in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie in
der Justiz und der Exekutive verwendet werden.
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