(ots) - Der Antrag der AfD ist geeignet, beim Leser zunächst
einmal Sympathien auszulösen. Denn nahezu jeder kann der Forderung,
dass Tiere entweder gar nicht oder so leidensfrei wie irgendwie
möglich getötet werden, zustimmen. Das ist die Reaktion beim ersten
Lesen! Sollte also nichts dagegensprechen, diesem Antrag zuzustimmen?
Doch. Es gibt da eine Kleinigkeit: das eigentliche Thema dieses
Antrages ist nicht der Tierschutz, sondern eine subtile Hetze, die
darauf aus ist, Menschengruppen in unserer Gesellschaft gegeneinander
auszuspielen. Dieser Antrag steht in einer üblen Kontinuität zu einem
Diskurs, der bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Demnach sei
Tierschutz ein urdeutsches Anliegen, wohingegen Tierquälerei, sei es
Vivisektion oder Schächtung, mit dem Judentum konnotiert wird. Es war
kein Zufall, dass eines der ersten Gesetze der NSDAP-Regierung das
über das Schlachten von Tieren war. Am 21. April 1933 wurde das
betäubungslose Schlachten verboten. Dass dieses Gesetz eine der
ersten rechtsförmigen antisemitischen Maßnahmen des Naziregimes war,
muss man wohl nicht näher begründen. Im November 1933 folgte dann das
erste deutsche Reichstierschutzgesetz, das unter anderem medizinische
Tierversuche erheblich einschränkte. Die weitere Entwicklung ist
bekannt und zeigte, dass derartige Schutzvorschriften für Menschen
sehr bald nicht mehr galten. Der Unterschied zwischen 1933 und 2017
liegt darin, dass der Antrag der AfD nicht in erster Linie die Juden
ins Fadenkreuz nimmt. Das Verhältnis Ihrer Partei zu den Juden in
Deutschland ist zumindest ungeklärt. Einerseits biedert sich Ihre
Parteichefin beim Zentralrat der Juden an, der diese Avancen peinlich
berührt zurückgewiesen hat; andererseits dulden Sie bekennende
Antisemiten wie den baden-württembergischen Abgeordneten Gedeon
weiterhin in Ihren Reihen.
Das Ziel des Antrags ist ein anderes: Sie versuchen mit diesem
Antrag, einen Keil zwischen die Muslime und die Nichtmuslime in
Deutschland zu treiben. Die Zitierung ausschließlich islamischer
Rechtsgelehrter im Antrag ist dabei entlarvend. Sie sind da auch ganz
konsequent: Sie setzen Islam und Islamismus, sowie religiöse
Überzeugung und Terrorismus grundsätzlich gleich. Der
AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland erklärte am 06. Juni 2017: "Wir
sind gegenüber dem Islam schlichtweg zu tolerant... Wir müssen auch
unsere Nachsicht gegenüber dem Islam aufgeben und erkennen, dass
diese steinzeitliche Religion eine Gefahr für unsere freiheitliche
Gesellschaft darstellt."
Und noch ein Zitat, diesmal von der Berliner AfD-Landeschefin
Beatrix von Storch: "Unsere europäische Leitkultur steht auf den
Grundlagen unseres gemeinsamen Wertekanons - den drei Hügeln
Golgatha, Akropolis und Kapitol. Das ist das Fundament unserer
abendländischen Kultur. Mit dieser ist der Islam erkennbar
unvereinbar." Lassen sie mich dazu eine kleine historische
Randbemerkung machen: es wäre um die Kultur des christlichen
Abendlandes schlecht bestellt, wenn nicht die "steinzeitlichen"
Muslime einen großen Teil dieses antiken Erbes für uns erhalten
hätten. Denn andernfalls wäre es den Säuberungsaktionen der
katholischen Kirche zum Opfer gefallen.
Das Anliegen, das in diesem Antrag zum Ausdruck kommt, ist durch
das Tierschutzgesetz und durch die bestehenden Ausnahmeregelungen
sowie durch höchstrichterliche Urteile im Wesentlichen umgesetzt. Es
obliegt in Schleswig-Holstein den Kreisen und kreisfreien Städten,
Sondergenehmigungen zu erteilen und ihre Durchführung entsprechend zu
überprüfen. Wir sehen darüber hinaus keinen Regelungsbedarf und
werden nicht in die demagogische Falle der AfD hineintappen, sondern
wir sagen ganz klar "Nein" zu dieser Hetze. Wir beantragen die
Ablehnung des Antrages."
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
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