(ots) - "Endlich kann das modernste Freihandelsabkommen in
der Geschichte der Europäischen Union nun von großen und kleinen
Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks genutzt werden. Die
vorläufige Anwendung betrifft insbesondere den Handelsteil, der das
Herzstück eines jeden Freihandelsabkommens ist. Dabei ist es nicht
nur wichtig, dass 98 Prozent der Zölle abgeschafft werden. Zumindest
im Warenverkehr mit Kanada ist nun Schluss mit unnötiger und nicht
mehr zu rechtfertigender Bürokratie." Dies erklärt Anton F. Börner,
Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen (BGA) anlässlich der heute beginnenden, vorläufigen
Anwendbarkeit des am 30. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichneten,
umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada
einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
andererseits.
"Die vorläufige Anwendbarkeit wird mit der Zeit die Panikmacher
widerlegen. CETA wird die bewährten EU-Standards nicht antasten. Aber
das EU-Kanada-Abkommen ist noch nicht über den Berg. Wir erwarten
daher, dass eine neue Bundesregierung weiterhin auf eine zeitnahe,
EU-weite Ratifizierung von CETA hinwirkt", so Börner abschließend.
41, Berlin, 21. September 2017
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