(ots) - Unser Gesundheitssystem basiert derzeit im
Wesentlichen auf zwei Säulen. Die Systeme von privater und
gesetzlicher Krankenversicherung arbeiten parallel, die Übergänge
sind schwierig, der Wechsel von einem ins andere System oft nur
schwer möglich. Zudem haben nicht alle Beschäftigten die Wahl, sich
für ein System zu entscheiden. Das gilt vor allem für die Beamten. Es
ist weder zeitgemäß, noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich
geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten
ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung
abgesichert werden. Nur weil es immer schon so war, muss es nicht so
bleiben. Mit unserem heutigen Antrag wollen wir die Wahlmöglichkeiten
für die Beamtinnen und Beamte erweitern. Wir schaffen mit diesem
Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und einen Zugang
für Beamtinnen und Beamte in die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Der Hamburger Senat liefert mit seiner aktuellen
Gesetzesinitiative die Blaupause dafür, wie es gehen kann. Denn der
Hamburger Gesetzentwurf sieht eine alternative Form der
Beihilfeleistung vor, und zwar in Form einer pauschalen
Beihilfezahlung für GKV-Beiträge.
Diese Möglichkeit einer pauschalierten Beihilfe besteht als
freiwillige Wahlmöglichkeit, und zwar im Wesentlichen für neue
Beamtinnen und Beamte, die bisher schon in der GKV versichert waren,
bzw. für Beamtinnen und Beamte, die sich bisher schon auf
freiwilliger Basis in der GKV versichert haben.
Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an
den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und
Beamten beteiligt. Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern,
Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die
Gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative sein. Hier
richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und
nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei
mitversichert.
Eine entsprechende Ergänzung unserer Beihilfevorschriften würde
für den Großteil der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein
keine Veränderung zum Status quo bringen. Eine Einschränkung von
Leistungen oder gar Ansprüchen der Beamtinnen und Beamten ist aus
unserer Sicht mit dieser Erweiterung auch nicht verbunden.
Ministerpräsident Günther hat bei seinem Antrittsbesuch in Hamburg
die Wichtigkeit der länderübergreifenden Zusammenarbeit betont. Hier
bietet sich ein konkretes Projekt. Täglich fahren Tausende von
Schleswig-HolsteinerInnen nach Hamburg, um dort als Hamburger
Landesbeamte zu arbeiten - als Lehrkräfte, Polizisten, Finanzbeamte.
Schaffen wir also für unsere Landesbeamten dieselbe Möglichkeit,
zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu wählen.
Denn solange Hamburg als einziges Bundesland eine entsprechende
Regelung eingeführt hat, kann es im Fall eines Länderwechsels zu
Problemen kommen, wenn dann wieder der Wechsel von der gesetzlichen
Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung plus Beihilfe
notwendig wird.
Wir reden immer wieder darüber, wie wir den öffentlichen Dienst
attraktiver machen können. Der Attraktivität einer Laufbahn im
Landesdienst dürfte die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung im
Übrigen daher nicht abträglich sein.
Der Hamburger Gesetzesentwurf hat in der bundesweiten
Medienlandschaft viel Beachtung gefunden. Die Frankfurter Allgemeine
Zeitung kommentierte den Gesetzesentwurf am 09. August 2017 unter der
Überschrift: "Ein Stück Sozialgeschichte" wie folgt: "Hamburg ebnet
seinen Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung. Dass
das bislang nicht geht, war noch nie logisch, vernünftig auch nicht."
Und der Tagesspiegel kommentierte am 22. August 2017 unter der
Ãœberschrift "Gegen Wahlfreiheit gibt es kein Argument" mit folgenden
Worten: "In Hamburg können sich Beamte künftig auch gesetzlich
krankenversichern, ohne finanziell bestraft zu werden. Das ist
vernünftig - und überfällig."
Das ist nicht die Einführung der Bürgerversicherung - es besteht
also kein Anlass für aufgeregte Debatten und Kassandrarufe. Denn
unter einer Bürgerversicherung verstehen wir mehr: Bürgerversicherung
heißt für uns, alle Bürgerinnen und Bürger auf die gleiche Weise zu
versichern. Diese Versicherung soll alle erstmalig und bislang
gesetzlich Versicherten aufnehmen, und dazu zählen wir dann auch die
Beamtinnen und Beamten. Wir wollen eine paritätische Versicherung, in
die Arbeitgeber und Versicherte wieder den gleichen Anteil am
gesamten Versicherungsbeitrag einzahlen. Davon ist der Hamburger
Vorstoß noch weit entfernt. Aber er ist ein erster, kleiner Schritt
für ein besseres Gesundheitssystem.
Ich beantrage Ãœberweisung in den Finanzausschuss.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
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