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Männer bekennen Farbe: Wechselmodell ist gelb / Doppelresidenz-Wahlkampf: FDP mit neuem Profil im Bereich der Familien- und Sozialpolitik

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(ots) - Mit dem Beschluss der 68. Ordentlichen
Parteitages der Freien Demokratischen Partei am 30. April 2017 wird
das sog. 'Wechselmodell' als Regelfall nach Trennung und Scheidung
gefordert, falls sich die Eltern nicht auf einen Betreuungsmodus
einigen können. Diesen Schritt war die Partei nach über fünf Jahren
Gremienarbeit, zahlreichen Anhörungen und zuletzt einer Aussprache
und Kampfabstimmung vor über 400 Delegierten des Bundesparteitages
gelangt. Die Spitzen der Partei hatten sich in den vergangenen Wochen
bei verschiedenen Gelegenheiten mit klaren Stellungnahmen zum Thema
geäußert. "Das Wechselmodell ist die Kernforderung seit bestehen der
Väterbewegung", begrüßt Hartmut Wolters, Kreisvorsitzender des
Väteraufbruch für Kinder in Köln den Entschluss.

Auf Initiative einiger FDP-Mitglieder hatte sich über die gesamte
Partei die Arbeitsgruppe "Doppelresidenz2017" zusammengeschlossen,
die von vielen aktiven Frontleuten der FDP und ihrer
Vorfeldorganisationen unterstützt wurde. "Der durchweg positive und
breite Widerhall in der ganzen Partei hat uns selbst überrascht, es
ist eine große Erleichterung darüber zu spüren, dass nun endlich
offen über schwerwiegende sozialpolitische Schieflagen im Bereich von
Familienjustiz und Jugendhilfe debattiert wird", so der Elbliberale
Tim Walter und Sprecher der Initiative. Die Parteiaktiven haben in
Zusammenarbeit mit den Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesverbänden
der Partei zahlreiche Veranstaltungen mit Top-Referenten organisiert.
Denn Experten fordern schon seit längerer Zeit ein Umdenken im System
aus Familienjustiz und Jugendhilfe.

Bereits 2013 hatte Hildegund Sünderhauf, promovierte Juristin und
Professorin für Familien- und Jugendhilferecht an der Evangelischen
Hochschule Nürnberg, ein aufsehenerregendes Werk unter dem Titel
"Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis" veröffentlicht, in dem




Sie nahezu den gesamten Stand der internationalen Forschung
dokumentierte. "Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht keine
explizite gerichtliche Anordnungsmöglichkeit einer paritätischen
Betreuung vor, weshalb viele Oberlandesgerichte (OLG) in der
Vergangenheit eine gerichtliche Anordnung einer paritätischen,
gleichberechtigten Betreuung abgelehnt haben. Durch eine Reform des §
1671 BGB muss nun sichergestellt werden, dass partnerschaftliches
Getrennterziehen die Regel ist und alles andere eine zu begründende
Ausnahme. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall
eine optimierte Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt
stets - gleichberechtigt - den sorgeberechtigten Eltern. Der Staat
hat nur das "Wächteramt", d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist
nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.", so
Sünderhauf in einer schriftlichen Stellungnahme.

Marc Serafin, Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel (Nähe
Köln/Bonn) und seit langen Jahren in der Jugendhilfe tätig, ergänzt:
"Gemeinsam getrennt erziehen, oder, wie es im Englischen heißt
'Shared Parenting', sollte als familiäres Leitbild und als die nach
einer Elterntrennung vorrangig anzunehmende Betreuungsform gesetzlich
verankert werden. Das Konfliktniveau der Eltern stellt demgegenüber
vielfach keine Kontra-Indikation dar. Bei Streit um Betreuungsanteile
hilft die Festlegung auf Shared Parenting vielmehr, die Konflikte
darum zu mindern. Aber das Arbeiten am elterlichen Einvernehmen ist
natürlich wichtig, deshalb brauchen wir im Verfahren andere
Instrumente, z.B. die Möglichkeit der Gerichte, die Eltern zur
Mediation zu verpflichten. Dies kann helfen, das Eskalieren von
Rechtsstreitigkeiten um Kinder einzudämmen - zum Wohle der Kinder und
aller Beteiligten. Klar ist auch, dass beim Unterhalt dynamisierte
Regelungen, mit denen die Betreuungsanteile der Eltern bei der
Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden, ebenfalls
folgen müssen."

Beide Experten hatten auf der Basis der Parteibeschlusslage zum
Wechselmodell die FDP auf Parteiveranstaltungen ihre fachliche
Argumentation vorgetragen, ebenso wie der ehemalige Familienrichter
Hans-Christian Prestien und der bekannte Gerichtspsychologe Prof. Dr.
Uwe Jopt, die sich in ähnlicher Weise äußerten.

Hartmut Wolters, 1. Vorsitzender vom Väteraufbruch für Kinder
Kreisverein Köln e.V., ist begeistert: "Endlich tut sich etwas.
Politik war jahrelang taub für die Anliegen von Trennungseltern. Dass
Kinder nach einer Trennung bei einem Elternteil besser aufgehoben
sind, vornehmlich bei der Mutter, war sozusagen breiter Konsens. Die
Gesellschaft ist über dieses Traditionsmodell längst emanzipiert.
Jetzt geraten die Dinge endlich auch bei der Politik und in den
Gerichtssälen in Bewegung. Unser Leitmotiv lautet: "Allen Kindern
beide Eltern". Das Wechselmodell ist seit über 30 Jahren das zentrale
Anliegen der gesamten Väterbewegung. Wir setzen deshalb bei dieser
Wahl darauf, dass die FDP ihre zukunftsweisenden Beschlüsse nach der
Wahl auch in die Tat umsetzt, und die Expertise in der Partei aber
auch in Behörden, wo sie wieder stärker vertreten ist, dann
konsequent weiter ausbaut. Dazu reichen wir der Landespartei und
-regierung hier in NRW gerne die Hand, um gemeinsam an verbesserten
Lösungen für Trennungskinder und ihren Eltern zu arbeiten."

Weiterführende Links:

Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
http://www.vafk-koeln.de

Tim Walter, Landesfachausschussvorsitzender Familie der FDP
Hamburg, Sprecher der Initiative Doppelresidenz2017
http://www.doppelresidenz2017.de

Jugendamtsleiter Marc Serafin zu Gast bei der FDP Siegburg:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=712&v=n3k3ubGDay0

Beschlusslage 'Wechselmodell' der Freien Demokratischen Partei vom
68. Ordentlichen Parteitag:
https://www.fdp.de/wp-modul/btw17-wp-a-119

Zentrale Erkenntnisse zur Doppelresidenz aus Kindeswohl-Sicht der
Psychologin Prof. Dr. Linda Nielsen: http://ots.de/4NbbN

Wissenschaftliche Informationen zur Doppelresidenz von Prof. Dr.
jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets:
https://www.springer.com/de/book/9783531183404

Engagiertes Eintreten für Kinder durch Hans-Christian & Maria
Prestien, http://abc-kindesvertretung.de

Johannes Fels aus Baden-Württemberg erklärt das
Doppelresidenzmodell und befragt die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel zur Entschließung 2079 der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates auf einer Wahlkampfveranstaltung der CDU:
https://www.youtube.com/watch?v=PrhBPuG1U7o



Pressekontakt:

Michael Görlinger, Väteraufbruch für Kinder,
michaelgorlinger(at)yahoo.de, 0151 16536013
Tim Walter, Initiative Doppelresidenz2017 von Mitgliedern der FDP,
timwmobile(at)live.com, 0172 9896400
Hartmut Wolters (ViSdP), vorstand(at)vafk-koeln.de

Original-Content von: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V., übermittelt durch news aktuell


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Kategorie:

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