(ots) - Artikel 72 Grundgesetz verpflichtet den Staat zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Das
heißt nicht unbedingt "gleichartig", das heißt aber, dass die
Bildungs- und damit Lebenschancen junger Menschen nicht davon
abhängen dürfen, ob sie in einem finanzstarken oder finanzschwachen
Bundesland leben und ob ihre Schule von einer reichen oder einer
armen Gemeinde getragen wird.
Es war die wohl schlimmste Fehlleistung der Großen Koalition auf
Bundesebene in der Legislaturperiode 2005 bis 2009, bei der
Entflechtung der Aufgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden
das unselige Kooperationsverbot im Bildungsbereich im Grundgesetz
verankert zu haben. Ich sage das sehr selbstkritisch an die Adresse
meiner eigenen Partei. Und was erst einmal in einer Verfassung steht,
bekommt man da nur sehr schwer wieder heraus. Glücklicherweise sind
wir im Wissenschaftsbereich da ein großes Stück weitergekommen. Das
löst aber nicht das Problem der Schulen und der vorschulischen
Bildung. Wir haben deshalb am 12. September 2014
fraktionsübergreifend einen Antrag beschlossen, wonach die
Landesregierung sich auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen
soll, dass das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich
aufgehoben wird. In diesem Punkt sehr ich auch keine großen
Unterschiede zwischen uns und der Koalition auf Landesebene. Es gibt
aber sehr wohl einen Unterschied bei den bundespolitischen
Festlegungen. Wenn ich in das Wahlprogramm der Union schaue, gibt es
zwar auch bei Ihnen ein Bekenntnis zur Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse, auch im Bereich Bildung, jedoch nur vage
Ankündigungen, die Länder bei der digitalen Weiterbildung der
Lehrkräfte und in der beruflichen Bildung zu unterstützen. Wir wollen
einen Schritt weitergehen und es dem Bund ermöglichen, in
finanzschwachen Kommunen direkt in die Bildungsinfrastruktur zu
investieren und in einem zweiten Schritt das Kooperationsverbot
gänzlich aus dem Grundgesetz löschen.
Wir sehen massiven Bedarf nach finanzieller Unterstützung durch
den Bund im Wesentlichen in den folgenden Bereichen: Wir brauchen
mittelfristig für alle Schülerinnen und Schüler ein für sie
problemlos erreichbares Ganztagsangebot und einen Ausbau der
Gebundenen Ganztagsschulen.
Die Küstenkoalition ist im Bereich des digitalen Lernens in der
18. Legislaturperiode ein gutes Stück vorangekommen; es bleibt aber
noch viel zu tun, ich erwähne hier den Anschluss aller Schulen an das
Glasfasernetz, die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten,
die Entwicklung entsprechender Medien und didaktischer Konzepte und
natürlich die Ausstattung der Schulträger mit dem nötigen Personal.
Das bisherige Sanierungsprogramm für die Schulen muss fortgeschrieben
und aufgestockt werden; dabei wollen wir weder das Land noch die
Schulträger aus der Verpflichtung zur Kofinanzierung entlassen. Ein
besonderer Förderschwerpunkt muss bei den beruflichen Schulen gelegt
werden.
Wir streben an, dass die Bildung von der Kindertagesstätte bis zum
Berufsabschluss beziehungsweise zum ersten berufsbefähigenden
Studienabschluss kostenfrei sein muss; auch das wird nur gelingen,
wenn uns der Bund unterstützt.
Uns ist selbstverständlich klar, dass ein solcher Beschluss des
Landtages nicht bedeutet, dass das Kooperationsverbot nächste Woche
fällt. Es gibt zwischen den Ländern unterschiedliche Interessen, die
sich nicht immer an der politischen Farbe festmachen. Aber wir gehen
davon aus, dass die Landesregierung mit mehr Autorität auf
Bundesebene auftreten kann und muss, wenn sie ein entsprechendes
Votum des Landtages auch in der neuen Legislaturperiode hinter sich
weiß.
Wenn Sie es weiterhin schaffen, dass die zusätzlich geplanten
Rüstungsinvestitionen in Höhe von 30 Mrd. Euro stattdessen in
Investitionen für Schulbauten bei uns fließen könnten, dann hieße das
für Schleswig-Holstein ein Schulbauprogramm in Höhe von über einer
Mrd. Euro durch Mittel des Bundes. Das wäre ein richtig schönes
Ergebnis für die Bildung.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
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