Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen
(PresseBox) - ?Die jetzt abgewiesene Klage von der Gewerkschaft ver.di gegen die Sonntagsöffnung, anlässlich des bevorstehenden BonnFest 2017, zeigt, wie dringen die Gesetzesänderung durch die neue Landesregierung ist? sagt Tanja Kröber, Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. Der wochenlange Schwebezustand, der durch die Klage ausgelöst wurde, sei nicht hinnehmbar. Die Unternehmen hatten weder Rechts- noch Planungssicherheit und wären auf Arbeits- und Sachkosten sitzengeblieben, wenn das Gericht der Klage stattgegeben hätte.
?Die IHK ist erleichtert, dass die Landesregierung mit dem ?Entfesselungsgesetz? nun Rechts- und Planungssicherheit schaffen will?, sagt IHK-Geschäftsführer Prof. Dr. Stephan Wimmers. Die IHKs in Nordrhein-Westfalen hatten im Vorfeld deshalb ein Rechtsgutachten anfertigen lassen. Kernaussage des Gutachtens ist, dass auch die Unterstützung des örtlichen Handels und die Belebung der Innenstadt im öffentlichen Interesse stehen, da dies langfristig dem funktionalen Erhalt der Innenstadt dienlich ist. Somit gibt es zusätzliche Wege, um den Anlassbezug für einen verkaufsoffenen Sonntag herzustellen und diesen zu begründen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Gesetzesänderung so schnell wie möglich herbeigeführt wird.