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Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen ab 1. Oktober / AXA rät: Erst versichern, dann abheben (FOTO)

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(ots) -
Ab dem 1. Oktober gilt in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht
für privat und gewerblich genutzte Drohnen.

- Drohnen sind versicherungspflichtig. AXA erklärt die
Möglichkeiten der Absicherung.

Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen
Drohnen an Bedeutung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und
im Dienstleistungsbereich zum Einsatz. In Zukunft sollen sie sogar
Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen
Luftraum rechnet die Deutsche Flugsicherung in diesem Jahr. Je mehr
Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen,
Abstürzen oder anderen Unfällen. Eine Haftpflichtversicherung für
Drohnen ist in Deutschland deshalb gesetzlich vorgeschrieben - und
zwar unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt
wird. Ab 1. Oktober gilt zusätzlich auch noch eine
Kennzeichnungspflicht, um den Besitzer der Drohne im Schadenfall
schnell ausfindig zu machen.

Wer die Drohne fliegt, muss für den Schaden aufkommen

Kommt es beim Flug mit einer Drohne zu einem Unfall, haftet
derjenige, der die Drohne fliegt. Daher sind grundsätzlich alle
Flugobjekte versicherungspflichtig. Ob der Betrieb über die eigene
Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab.
Viele Policen bieten keinen Schutz für Drohnen. Eine Ausnahme ist die
Privathaftpflichtversicherung BOXflex von AXA. Mit ihr sind private
Nutzer von Fluggeräten mit einem Gewicht von höchstens fünf Kilogramm
bis zu einer Deckungssumme von maximal fünfzig Millionen Euro
(Baustein Premium) abgesichert. "Hobbypiloten sollten unbedingt die
Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtpolice kontrollieren und
sich erkundigen, ob Unfälle mit Drohnen abgedeckt sind. Und auch die
entsprechende Deckungssumme gilt es zu überprüfen, ansonsten kann ein




Flug den Besitzer teuer zu stehen kommen", erklärt Marion Stabel,
Leiterin Sach- und Haftpflichtversicherungen bei AXA. Für die
gewerbliche Nutzung gilt ebenfalls eine Versicherungspflicht. Ãœber
den Profi-Schutz von AXA etwa ist die gewerbliche Nutzung von Drohnen
mit einem Gesamtgewicht von bis zu fünf Kilogramm über einen Baustein
versicherbar. Für andere Geräte gibt es individuelle Lösungen.
http://www.axa.de/drohnenversicherung

Die Drohnen-Verordnung auf einen Blick

- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den
Adressdaten des Besitzers angebracht werden.

- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse
nachgewiesen werden.

- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der
Landesluftfahrtbehörde benötigt.

- Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine
behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. Flugverbote gelten
zum Beispiel über Flugplätzen, Einsatzorten von Rettungskräften,
Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und
Industrieanlagen. Weitere Infos gibt es auf den Internetseiten
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
www.bmvi.de.



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AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
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Colonia-Allee 10-20
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