(ots) - Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die
Staatsregierung heute in der Sitzung des bayerischen Landtags auf,
den Schengenraum und die Eurozone zu schützen und dabei die
politischen Handlungsspielräume Bayerns auszuschöpfen. "Die
Staatsregierung muss sich gegen Pläne zur Ausweitung der Eurozone und
des Schengenraums einsetzen. Weitere Verstöße gegen die
Stabilitätskriterien der Europäischen Währungsunion darf die
Staatsregierung nicht mittragen", so der Fraktionsvorsitzende Hubert
Aiwanger.
In einem diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag fordern die FREIEN
WÄHLER auch die Intensivierung der Schleierfahndung im bayerischen
Grenzgebiet und die Verlängerung der Grenzkontrollen an der
bayerisch-österreichischen Grenze über November 2017 hinaus. Bezogen
auf die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geforderte
Ausweitung der Eurozone entgegnet Aiwanger: "Die Euro-Krise ist noch
immer nicht überwunden. Mit den 'Rettungspaketen' wurden lediglich
Symptome der Krise behandelt - auf Kosten der deutschen wie
bayerischen Sparer sowie der Steuerzahler." Bundesregierung und
Bayerische Staatsregierung hätten es zu verantworten, dass der Euro
an Ansehen und Stabilität verloren hat. Eine Ausweitung der Eurozone
sei deshalb in weite Ferne gerückt.
Ferner stellt Aiwanger fest, dass die "EU-Außengrenzen nach wie
vor nicht funktionieren und eine Ausweitung des Schengenraums auf
Bulgarien und Rumänien daher nicht zu verantworten ist". Stattdessen
müssten die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze
beibehalten werden. "Hierzu muss ein entsprechend gut begründeter
Antrag bei der EU gestellt werden", sagt Aiwanger. Um die längst
überfällige Intensivierung der Schleierfahndung zu ermöglichen,
fordern die FREIEN WÄHLER die Bereitstellung der nötigen Mittel für
die Bayerische Polizei sowie eine entsprechende Aufstockung des
Personals.
Den erwähnten Dringlichkeitsantrag der FREIE WÄHLER
Landtagsfraktion finden Sie hier: https://is.gd/3B5YEu
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Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion
im Bayerischen Landtag
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