(ots) -
/Online-Wiederzulassung per i-Kfz ab Oktober 2017 möglich
/Keine zeitraubenden Behördengänge mehr nötig
Die KÜS wurde als eine der ersten Überwachungsorganisationen für
i-Kfz, also das digitale Abmelden und Wiederzulassen von Fahrzeugen,
vom Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
zugelassen. Ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge, die von der KÃœS
ihre Hauptuntersuchungsplaketten erhalten haben, können jederzeit
online abgemeldet werden. Der lästige und zeitraubende Gang zur
Zulassungsstelle entfällt. Ab 1. Oktober 2017 ist es möglich, die
Wiederzulassung von Auto, Motorrad, Anhänger etc. im Netz zu
vollziehen.
Durch die hochsichere und schnelle digitale Infrastruktur der KÃœS
kann der, für die Wiederzulassung benötigte, Abgleich der gültigen HU
im Zentralen Fahrzeugregister des KBA gewährleistet werden. Bei der
Untersuchung erfüllte die KÜS die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßen,
insbesondere zum Schutz personenbezogener Daten, sodass sie als erste
Ãœberwachungsorganisation zur Teilnahme am digitalen
Zulassungsverfahren freigeschaltet wurde.
Zur digitalen Abmeldung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Zulassung des Fahrzeugs nach dem 1. Januar 2015, neuer
Personalausweis mit Onlinefunktion, Ausweis-Lesegerät oder Handy mit
NFC-Funktion und Ausweis-App. Die Gebührenbegleichung der
Zulassungsstelle wird per Kreditkarte oder Giropay abgewickelt.
Die Wiederzulassung funktioniert ab dem 1. Oktober 2017 unter
folgenden Bedingungen: Zunächst kann nur eine Zulassung auf denselben
Fahrzeughalter im bisherigen Zulassungsbezirk erfolgen. Die
Kennzeichen müssen vor der Abmeldung bereits wieder reserviert
werden. Nur natürliche Personen können per i-Kfz wiederzulassen. Die
Person muss ein Girokonto besitzen, um die Kfz-Steuer per
SEPA-Einzugsverfahren begleichen zu können. Zudem wird der
Zulassungsschein Teil 1 mit Sicherheitscode, eine gültige
Hauptuntersuchung bei der KÃœS und eine elektronische
Versicherungsbestätigung benötigt. Um die Online-Wiederzulassung
abzuschließen, wird - wie bei der digitalen Abmeldung - der neue
Personalausweis samt Lesegerät benötigt. Auf dem Postweg werden dann
durch die Zulassungsstelle die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1
sowie die Plaketten für die Kennzeichen zugesandt.
In den nächsten Schritten werden durch i-Kfz auch die Anmeldung
neuer Fahrzeuge und die generellen Ummeldungen möglich sein. Weitere
Informationen und die aktuelle KÜS Broschüre zum digitalen Ab- und
Wiederzulassungsverfahren finden sie unter https://www.kues.de/ikfz.
Pressekontakt:
Hans-Georg Marmit
Zur KÃœS 1
66679 Losheim am See
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