(ots) -
- Sonderkündigungsrecht bei geringerer Surfgeschwindigkeit am
neuen Wohnort
- Rufnummernmitnahme zu neuem Anbieter kostet bis zu 30 Euro
- Vertragsumschreibung oft kostenlos - aber nicht bei allen
Providern möglich
Verbraucher, die ihren bestehenden Internetvertrag beim Umzug in
eine neue Wohnung mitnehmen möchten, zahlen dafür einmalig zwischen
40 und 70 Euro. Bei keinem der neun betrachteten DSL- und
Kabelanbieter ist die Vertragsmitnahme kostenlos. Je nach Anbieter
muss der Umzug zwischen 14 Tagen und drei Monaten im Voraus gemeldet
werden.
Kann der Internetanbieter am neuen Anschlussort den Vertrag nicht
bzw. nicht zu denselben Bedingungen (z. B. Surfgeschwindigkeit)
erfüllen, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht von drei
Monaten zum Monatsende. Sie können dann einen Vertrag zu
Neukundenkonditionen am neuen Anschlussort wählen.
Rufnummernmitnahme kostet bis zu 30 Euro, Vertragsumschreibung bei
vier Anbietern kostenlos
Bei einem Anbieterwechsel müssen Verbraucher für die
Rufnummernmitnahme bezahlen - je nach Anbieter werden dafür zwischen
acht und 30 Euro fällig. Zieht ein Kunde mit dem bestehenden Vertrag
um, wird die Rufnummer automatisch auf den neuen Anschluss
übertragen. Die Rufnummernmitnahme ist aber nur bei einem Umzug
innerhalb eines Vorwahlgebietes möglich.
Die Umschreibung eines bestehenden Internetvertrags auf einen
Nachmieter ist bei sechs von neun Anbietern möglich - bei vier davon
sogar kostenlos. Zwei weitere Provider verlangen für die Übertragung
eine Gebühr von 25 bzw. 30 Euro.
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