(ots) - Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingt der
Befreiungsschlag bei den Versorgungslasten. Nach vierjährigen
Verhandlungen hatten die ARD-Landesrundfunkanstalten und das
Deutschlandradio mit den drei Gewerkschaften ver.di, Deutscher
Journalisten-Verband und Deutsche Orchestervereinigung Ende Juli 2017
den Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der
Versorgungssysteme paraphiert. Mit dem heutigen Ablauf der
Erklärungsfrist, die sich die Gewerkschaften ausbedungen hatten,
tritt der Tarifvertrag vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen
Gremien in den ARD-Anstalten in Kraft. Die offizielle Unterzeichnung
durch die Intendantinnen und Intendanten erfolgt im November.
Durch die Tarifeinigung werden ARD und Deutschlandradio bis 2024
vor allem bei den Rückstellungen der Altersversorgungen um einen
hohen dreistelligen Millionenbetrag entlastet. Der finanzielle
Aufwand für die Versorgungssysteme kann damit spürbar verringert
werden und die betriebliche Altersversorgung wird auf eine neue,
dauerhaft tragfähige Grundlage gestellt. Ob und inwiefern diese
Effekte ganz oder teilweise den Finanzbedarf der ARD reduzieren
können, ist noch mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten (KEF) zu klären.
Kernstück des Tarifkompromisses ist eine Reduzierung der
Steigerungsraten (Dynamisierung) bei den Versorgungsleistungen:
Bislang waren die Rundfunkanstalten tariflich verpflichtet,
Gehaltstarifabschlüsse der Häuser automatisch auf die Erhöhungen der
Versorgungsbezüge zu übertragen. Im Zuge der kontinuierlich
steigenden Lebenserwartung, der andauernden Niedrigzinsphase und
bilanzrechtlicher Regelungen hat sich der daraus resultierende
finanzielle Aufwand deutlich erhöht.
Mit der in den Tarifverhandlungen nun vereinbarten "x minus
1"-Formel fällt die Rentensteigerung zukünftig in der Regel einen
Prozentpunkt geringer aus als die Gehaltssteigerung. Damit wird ein
vergleichbarer bilanzieller Einspareffekt wie mit der
Ein-Prozent-Dynamisierung des Öffentlichen Dienstes für Angestellte
erreicht.
Gleichzeitig treten mit der Einigung bei der Rentendynamisierung
zwei weitere Änderungen in Kraft: Zum einen Veränderungen beim
Versorgungstarifvertrag (VTV) im Zuge der "Rente mit 67" und zum
anderen der neue beitragsorientierte Tarifvertrag (BTVA) für neue
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2017. Die neue
beitragsorientierte Versorgung befreit die Rundfunkanstalten von den
Kostenrisiken durch Zinsentwicklung und die steigende
Lebenserwartung, mit der alle betrieblichen Versorgungswerke zu
kämpfen haben.
Die ARD-Vorsitzende Professor Dr. Karola Wille: "Der Tarifvertrag
markiert einen Systemwechsel bei den Betriebsrenten und ermöglicht
nachhaltige Entlastungen bei den ARD-Landesrundfunkanstalten, der
Deutschen Welle und beim Deutschlandradio."
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