(ots) - Videoüberwachung, heißt es häufig vonseiten der
Gegner, könne keine Verbrechen verhindern. Der Fall des
Supermarkterpressers ist ein Beispiel dafür, dass sie das mitunter
sehr wohl kann. Hätte die Polizei keine Aufnahmen von dem 53-Jährigen
gehabt, gegen den es nach Angaben der Vermittler eine erdrückende
Beweislast gibt - der Mann wäre wahrscheinlich noch auf freiem Fuß,
würde womöglich vergiftete Babynahrung irgendwo in Supermarktregalen
platzieren. Niemand will auf Schritt und Tritt überwacht werden, das
kann auch nicht das Ziel sein. Doch dort, wo das Risiko hoch ist,
dass Verbrechen begangen werden, muss Videoüberwachung möglich sein.
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