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Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, in welcher Position die
meisten Menschen am liebsten duschen wollen: im Stehen. Nur im Falle
von Krankheit oder Gebrechlichkeit wird in der Regel eine sitzende
Haltung eingenommen. Doch manchmal kann es auch der bauliche Zustand
eines Badezimmers sein, der keine andere Möglichkeit übrig lässt. Im
konkreten Fall war ein Altbau-Bad halbhoch gefliest und es befand
sich darin nur eine Badewanne. Der Raum hatte kein Fenster, die nicht
gefliesten Wände waren tapeziert. Trotzdem duschten Mieter im Stehen
(sie hatten eine entsprechende Halterung angebracht) und sorgten so
dafür, dass wegen des Spritzwassers Schimmel entstand. Nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mussten sie
für die Beseitigung des Schimmels aufkommen. Auf Grund des baulichen
Zustands des Bades hätte ihnen klar sein müssen: Ein Duschen im
Stehen ist hier nicht möglich.
(Landgericht Köln, Aktenzeichen 1 S 32/15)
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