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Urteil in Straßburg: Spaniens Abschiebungen an EU-Außengrenzen verstoßen gegen Europäische Menschenrechtskonvention

ID: 1536351

(ots) - Spanien schiebt an der Grenze zu Marokko
Geflüchtete und Migrant_innen systematisch und häufig brutal zurück.
Diese Praxis der Push-Backs an den Außengrenzen der Europäischen
Union (EU) ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen die Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) urteilte nun der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (https://t.co/9NVdK9K1tp) in
Straßburg. Anlass der Entscheidung waren Beschwerden gegen Spanien,
die zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste (http://ots.de/iDnbe)
auf Initiative und mit Expertise des European Center for
Constitutional and Human Rights (ECCHR)
(https://www.ecchr.eu/de/home.html) im Februar 2015 beim EGMR
eingereicht hatten. Mit der Abschiebepraxis an der Grenze zu Marokko
verstoße die spanische Regierung gegen Artikel 4 des Vierten
Zusatzprotokolls (Verbot der Kollektivausweisung) und gegen Artikel
13 (Recht auf effektive Rechtsmittel) der EMRK.

N.D. und N.T. waren am 13. August 2014
(https://www.ecchr.eu/de/home.html) über die Grenzanlage bei Melilla
nach Spanien gelangt. Sie wurden festgenommen und umgehend von der
Guardia Civil buchstäblich nach Marokko "zurückgeschoben" - ohne
Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit. Ihre Beschwerden wurden
vom ECCHR in Kooperation mit Brot für die Welt (http://ots.de/8kJM5)
unterstützt, vertreten wurden sie von ECCHR-Kooperationsanwälten in
Madrid und Hamburg. In einem weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das
ECCHR Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren
Beschwerden wegen der illegalen Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni
an der mazedonisch-griechischen Grenze.

"Das Melilla-Verfahren hat weit über den Einzelfall hinaus
Wirkung. Es ist ein Präzedenzfall, um das grundlegende "Recht auf
Rechte" von flüchtenden und migrierenden Menschen durchzusetzen",
sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. "Mit dem Urteil stellt




der EGMR klar: Spaniens Grenzregime ist menschenrechtswidrig, die
EMRK gilt auch an den Außengrenzen der EU."

Der ECCHR-Kooperationsanwalt aus Madrid, Gonzalo Boye, forderte:
"Spanien muss jetzt handeln und das so genannte Gesetz zum Schutz der
Bürger-Sicherheit ("Ley de protección de la seguridad ciudadana")
zurücknehmen."



Pressekontakt:
Kontakt ECCHR
Tel.: +49 (0)-172 587 0087
E-Mail: bermejo(at)ecchr.eu

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Datum: 03.10.2017 - 12:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin/Straßburg



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