(ots) -
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von AXA bietet Kunden, denen
der Weg in die BU versperrt ist, eine leistungsstarke
Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern.
- Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und bis zum 35.
Lebensjahr ist - außerhalb des bAV-Geschäfts - ein Wechsel in
die BU ohne Gesundheitsprüfung möglich.
- Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat das
Bedingungswerk mit der Höchstbewertung "FFF" ausgezeichnet.
- Im bAV-Geschäft ist die EU sowohl für typische Branchen wie
Baugewerbe, Logistik oder Altenpflege als auch für Betriebe mit
heterogener Berufsstruktur eine geeignete Option.
Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko,
insbesondere da die gesetzlichen Leistungen zur Absicherung des
Lebensstandards im Ernstfall meist nicht ausreichen. Eine
entsprechende private Absicherung zählt daher zu den wichtigsten
Policen überhaupt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als
Ideallösung, kommt jedoch nicht für jeden Kunden infrage: Ein zu
riskanter Beruf, eine angeschlagene Gesundheit oder ein zu schmales
Budget versperren bisweilen den Weg in die BU. Mit der
Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bietet AXA diesen Kunden ab
sofort eine preisgünstigere und dennoch leistungsstarke Alternative.
Eine Leistung erfolgt in der EU immer dann, wenn der Versicherte
erwerbsunfähig wird, er also nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden
täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Für solche Fälle bietet
die EU von AXA bis zum 67. Lebensjahr einen weltweiten
Versicherungsschutz - zu günstigen Konditionen. Vor allem für
Erwerbstätige in Berufen mit hohem Versicherungsrisiko sind die
Beiträge wesentlich geringer als in der BU, für Hausmeister oder
Maurer können sie sogar über 75 Prozent niedriger sein.
"Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung schafft AXA eine neue
Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die günstig ist und
dennoch viele Leistungen bietet. Die EU gibt all jenen, die vorher
aus den verschiedensten Gründen keine BU abschließen konnten, die
Möglichkeit, sich vor dem Verlust der eigenen Arbeitskraft zu
schützen und erfüllt damit passgenau die Bedürfnisse vieler unserer
Kunden", erläutert Edgar Heck, Abteilungsleiter für Risikoprodukte
bei AXA.
Wechsel in BU ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
Die neue EU entlehnt viele Leistungsmerkmale aus der BU: Bereits
ab einem Prognosezeitraum von voraussichtlich sechs Monaten
Erwerbsunfähigkeit leistet die Police - auch bei Pflegebedürftigkeit
und Demenz. Versicherte haben auch bei verspäteter Meldung Anspruch
auf rückwirkende Leistung. Zudem verzichtet AXA auf das Kündigungs-
bzw. Anpassungsrecht bei unverschuldeter vorvertraglicher
Anzeigepflichtverletzung. Damit gibt AXA den Kunden eine zusätzliche
Sicherheit, im EU-Fall abgesichert zu sein. Bei den anlassgebundenen
Erhöhungsoptionen steht der Tarif einer BU in nichts nach, gegen
Mehrbeitrag kann der Kunde darüber hinaus eine dynamische
Rentensteigerung für den Leistungsfall vereinbaren.
Besondere Flexibilität gewährt AXA ihren Kunden durch eine
Umtauschoption: EU-Versicherte haben - außerhalb der betrieblichen
Altersvorsorge (bAV) - die Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf
Vertragsjahre und bis zum 35. Lebensjahr in die BU zu wechseln.
Bedingung hierfür ist, dass bei Vertragsabschluss keine
gesundheitlichen Einschränkungen bestanden, der ausgeübte Beruf noch
immer in der BU versicherbar und noch keine Erwerbsunfähigkeit
eingetreten ist. Eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt AXA nicht -
als bislang einziger Versicherer beim Wechsel von der EU in die BU.
Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat das
Bedingungswerk mit der Höchstbewertung "FFF" ausgezeichnet.
Passgenauer Schutz auch im bAV-Geschäft
Die EU ist nicht nur als Einzelpolice - selbstständig oder als
Zusatzversicherung - erhältlich, sondern wird auch im Rahmen der bAV
angeboten. Und das nicht nur für typische EU-Branchen wie das
Baugewerbe, Logistik oder Altenpflege. Auch in Betrieben mit bunt
gemischten Berufen, die unterschiedliche Risiken aufweisen, bietet
eine EU im Paketangebot mit einer BU passgenauen Schutz. So findet
jeder Mitarbeiter die für ihn geeignete Lösung. Hier kommen die
Durchführungswege Direktversicherung (selbstständige und
Zusatzversicherung) sowie Unterstützungskasse (nur
Zusatzversicherung) infrage.
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