PresseKat - Antrag auf Klageabweisung vom Eigentümer gestellt, um Enteignung durch die Regierung zu verhindern

Antrag auf Klageabweisung vom Eigentümer gestellt, um Enteignung durch die Regierung zu verhindern

ID: 1537201

(Thomson Reuters ONE) -


ONTARIO, Kalifornien, USA, 5. Oktober 2017 (GLOBE NEWSWIRE) -- Der Eigentümer
einer Lagerhalle in Fontana, Kalifornien, hat heute einen Antrag gestellt, um
eine am 14. September von der Regierung beantragte Enteignung abzuweisen. Die
Lagerhalle in Fontana ist eine von vier Lagerhallen, die enteignet werden
sollen, da sie laut Regierung verwendet würden, um aus China importierte
Aluminiumpaletten im Besitz von Perfectus Aluminum Inc. (das "Unternehmen") zu
lagern.

Der Enteignungsklage gegen die Lagerhallen stützt sich auf die Behauptung der
Regierung, dass das Unternehmen vorgeblich gegen US-amerikanische Gesetze
verstoßen habe, indem es die Paletten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
importierte. Aber wie im Antrag auf Klageabweisung dargelegt wird, verletzte das
Unternehmen beim Einführen der Paletten kein Gesetz, wie dies aus den bereits
von der Regierung eingeräumten wesentlichen Fakten ersichtlich ist, und die
Enteignung ist in jedem Fall durch das eigene Verhalten der Regierung
ausgeschlossen. Der Antrag dient dazu, die Klage u. a. aus folgenden
Rechtsgründen abzuweisen:

* Bei dem Enteignungsanspruch wird unsachgemäß versucht, einen Beschluss des
Handelsministeriums von 2017 in Bezug auf Aluminiumpaletten rückwirkend
anzuwenden. Zum Zeitpunkt der Einfuhr der Paletten hatte das
Handelsministerium nicht geklärt, ob seine Bestimmungen in Bezug auf
Antidumping und Ausgleichszölle im Zusammenhang mit Aluminium-Extrusionen
aus China (so genannte AD/CVD-Aufträge) für solche Paletten gelten, bei
denen es sich um Fertigprodukte und nicht um Extrusionen im Sinne der Regeln
des Handelsministeriums handelt. Das Handelsministerium hat gerade in diesem
Jahr entschieden, dass solche Paletten als AD/CVD-Aufträge zu behandeln
sind, aber die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Darüber hinaus gilt




diese Entscheidung nicht rückwirkend und somit nicht für die Paletten von
Perfectus, die bereits vor Jahren importiert wurden. Wenn überhaupt,
unterstreicht die jüngste Entscheidung des Handelsministeriums, dass die
Paletten in gutem Glauben importiert wurden und sie bis vor Kurzem von der
Regierung als nicht den AD/CVD-Aufträgen unterworfen erachtet wurden. Die
Entscheidung des Handelsministeriums unterliegt auch einer gerichtlichen
Überprüfung durch den Gerichtshof des internationalen Handels und Perfectus
beabsichtigt, Klage bei diesem Gericht einzureichen, sobald die Entscheidung
des Handelsministeriums endgültig ist. Dies wird jedoch aus nicht erklärten
Gründen und untypischerweise von der Regierung verzögert.
* Angesichts der Entscheidungen des Handelsministeriums, die zum Zeitpunkt der
Einfuhr der Paletten galten - also vor der neuerlichen Entscheidung des
Handelsministeriums von 2017 -, war die Klassifizierung der Paletten durch
Perfectus ordnungsgemäß und in gutem Glauben erfolgt. Diese Tatsache sowie
die eigene stillschweigende Zustimmung und Untätigkeit der Regierung
sprechen gegen den grundsätzlichen Vorwurf der Regierung, dass Perfectus
"wissentlich falsche" Aussagen gemacht habe, um die AD/CVD-Aufträge zu
meiden und die entsprechenden Zollgebühren nicht entrichten zu müssen.
* Die Behörden haben bereits in den vergangenen sechs Jahren die Paletten von
Perfectus mehrfach untersucht. Jedes Mal haben sie explizit oder implizit
bescheinigt, dass Perfectus alle anfallenden Zollgebühren bezahlt hat. Die
Behauptung - einige Jahre später -, dass diese Paletten in Wirklichkeit ins
Land geschmuggelt wurden, deren Beschlagnahme zusammen mit den Lagerhallen,
in denen sie gelagert wurden, und der Versuch, eine Strafabgabe
aufzuerlegen, ist eine klare Verletzung des Rechts auf ein rechtsstaatliches
Verfahren.
* Zwischen der Einfuhr der Paletten und der Einleitung dieses
Enteignungsverfahrens gab es eine unangemessene, unvertretbare Verzögerung.
Die Regierung hat vorher argumentiert, dass sie Beweise vorlegen werde, die
die Beschlagnahme des Eigentums von Perfectus zu einem späteren Zeitpunkt
rechtfertigen. Aber letztlich hat sie nur ein Jahr lang gemauert und
selektiv Informationen an Medienvertreter weitergegeben, während sie
Perfectus diese Informationen vorenthielten.

Der Eigentümer der Lagerhalle in Fontana reichte den Antrag auf Klageabweisung
am 3. Oktober 2017 ein.

Evtl. Fragen können an Harris, Baio & McCullough, Tel. +1 215-440-9800,
gerichtet werden.



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Source: Perfectus Aluminum Inc. via GlobeNewswire




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Datum: 05.10.2017 - 09:17 Uhr
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