(ots) - Sabine Dittmar, Sprecherin für Gesundheitspolitik
der Landesgruppe Bayern und zuständige Berichterstatterin für
Apotheken in der SPD-Bundestagsfraktion, zum BGH-Urteil im
Skonti-Streit:
"Mit Spannung wurde die heutige Entscheidung des
Bundesgerichtshofs im so genannten Skonti-Streit erwartet. Die
Wettbewerbszentrale hatte gegen einen Pharma-Großhändler geklagt,
weil dieser den Apotheken neben Skonti auch zusätzliche Rabatte
gewährte. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen die
Preisvorschriften in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) und § 2 der
Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).
Die Bundesrichter kamen jedoch zu einer anderen Einschätzung. Die
Vorschriften legen für die Abgabe von verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln mit den dort vorgesehenen Großhandelszuschlägen zwar
eine Preisobergrenze fest, so die Bundesrichter, jedoch keine
Untergrenze. Großhändler seien danach nicht verpflichtet, einen
Mindestpreis zu verlangen, der der Summe aus dem Abgabepreis des
pharmazeutischen Unternehmers, der Umsatzsteuer und dem Festzuschlag
von 70 Cent entspricht. Großhändler könnten auch auf den Festzuschlag
ganz oder teilweise verzichten.
Sabine Dittmar, erklärt dazu: "Auch wenn die schriftliche
Urteilsbegründung noch abzuwarten ist, so zeigt der heutige Tag
einmal mehr, dass die Zusammensetzung des Apothekenhonorar genauer
unter die Lupe genommen werden muss. Das Gutachten des BMWi, welches
Mitte November öffentlich vorgestellt wird, wird garantiert viele
wichtige Informationen liefern, auf deren Grundlage das
Apothekenhonorar differenzierter ausgestaltet werden kann."
Quelle: BGH, Skonti-Streit: http://ots.de/sUEdj
Pressekontakt:
Anne Jacobs
Pressesprecherin der Landesgruppe Bayern
in der SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
Mail: presse(at)annejacobs.de
Mobil: 0174 / 878 5351
Tel.: (030) 227-53 848
Fax: (030) 227-56 927
Original-Content von: Bayern SPD im Bundestag, übermittelt durch news aktuell