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Smart Toys: Achtsam sein bei intelligentem Spielzeug / TÃœV Rheinland: Bei Smart Toys Datenschutz im Blick haben / Zertifikate bescheinigen Produktsicherheit und Service

ID: 1537642

(ots) - Die Zeiten von Systemspielzeug und Holzeisenbahn sind
nicht gänzlich vorbei. Dennoch macht die Digitalisierung auch vor dem
Kinderzimmer nicht Halt. Neuer Trend sind Smart Toys - Puppen,
Kuscheltiere oder Roboter, die mit dem Internet verbunden sind. Sie
können mit Kindern kommunizieren, Fragen beantworten, Befehle
entgegennehmen und Sprachnachrichten der Eltern übermitteln. Die
intelligenten Spielzeuge merken sich Geburtstage, Namen und Hobbys
und sind über Apps mit Smartphones gekoppelt. Smart Toys können
pädagogisch wertvoll sein, um die junge Generation auf die digitale
Welt vorzubereiten. Vorausgesetzt, Eltern und andere Käufer beachten
dabei einige Dinge.

Datensicherheit hat Priorität

"Intelligente Spielzeuge bergen vor allem zwei Risiken: Das sind
zum einen Hacker, die auf ungesicherte Geräte zugreifen und so mit
Kindern kommunizieren oder Daten entwenden können. Und zum anderen
Hersteller und Anbieter, die gewonnene Daten für Zwecke verwenden,
für die sie nicht vorgesehen sind", sagt Günter Martin, Experte für
das Internet der Dinge bei TÜV Rheinland. "Um das möglichst
auszuschließen, muss ein hohes Niveau an Datenschutz und
Datensicherheit gewährleistet sein", so Martin. TÜV Rheinland hat
hierzu zwei Zertifikate eingeführt, um Verbrauchern ein hohes Maß an
Sicherheit zu garantieren. "Protected Privacy IoT Product" bewertet
beispielsweise Spielzeug und dessen Datenübertragung, "Protected
Privacy IoT Service" steht für den sicheren Umgang des Herstellers
mit den Daten.

Produkte hinterfragen

Auch der Gesetzgeber setzt mit der ab dem 25. Mai 2018 zur
Anwendung kommenden Europäischen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
neue Maßstäbe zum Schutz der Privatsphäre. So können Kunden ab dem
Stichtag beispielsweise verlangen, dass sämtliche personenbezogenen




Daten von Produktanbietern gelöscht werden. Entsprechen diese nicht
den neuen Anforderungen, sind empfindliche Bußgelder und Sanktionen
möglich. "Zwar hält die Industrie schon heute zum größten Teil die
neuen Richtlinien ein, Eltern sollten aber beim Kauf von Spielzeug
trotzdem aufmerksam sein", sagt Günter Martin. So sollte es bereits
heute in der Dokumentation zum Produkt oder auf der Internet-Seite
des Herstellers Aussagen zum Datenschutz geben: Wo, wofür und wie
lange werden welche Daten gespeichert? Wer ist verantwortlich?
Außerdem rät der TÜV Rheinland-Experte, Nutzern darauf zu achten,
dass sie sich von der zugehörigen App wieder abmelden können und eine
Bluetooth-Verbindung zwischen Smartphone und Spielzeug nur mit
Bestätigung beider Geräte funktioniert. "Lässt sich in der App
beispielsweise kein Passwort einstellen, sollte das Spielzeug gar
nicht verwendet werden", so Günter Martin.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/de/iot-privacy



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Datum: 06.10.2017 - 10:00 Uhr
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