(ots) - Die hkk Krankenkasse würdigt den Einsatz von
pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen seit 1.
Januar 2017 gemäß der Neuregelungen des PSG II. Die hkk zahlt im
Vergleich zu 2016 monatlich über 180.000 Euro mehr Beiträge an die
gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem hat die Krankenkasse mit
Hauptsitz in Bremen von Januar bis Juli 2017 rund 1.150
Pflegepersonen neu in die Rentenversicherungspflicht aufgenommen.
Dies entspricht einer Erhöhung um über 140 Prozent.
Bedingungen für die Rentenversicherung einer Pflegeperson
Personen sind laut SGB VI (§ 3 Satz 1 Nr. 1a)
rentenversicherungspflichtig, wenn sie eine oder mehrere
pflegebedürftige Personen nicht erwerbsmäßig pflegen. Die
pflegebedürftigen Personen müssen hierfür mindestens dem Pflegegrad 2
zugeordnet sein und einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus der
Sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten
Pflege-Pflichtversicherung haben. Die Pflege muss von der
Pflegeperson mindestens zehn Stunden, verteilt auf regelmäßig
mindestens zwei Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung
ausgeübt werden. Gleichwohl kann, selbst wenn alle o. g.
Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht vorliegen sollten,
diese aufgrund gesetzlicher Ausschlusstatbestände dennoch nicht in
Betracht kommen. Beispielsweise sind Pflegepersonen nach § 5 Abs. 4
SGB VI dann nicht mehr rentenversicherungspflichtig, wenn diese die
Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze
erreicht wurde) erreicht haben und auch eine Altersvollrente
beziehen.
Neu: Absicherung von Pflegepersonen in der
Arbeitslosenversicherung
Die hkk zahlt seit 1. Januar 2017 für die Pflegepersonen Beiträge
an die Agentur für Arbeit. Der Versicherungsschutz der
Arbeitslosenversicherung kann Personen gewährt werden, die aufgrund
der Pflegesituation ihre Beschäftigung unterbrechen oder aufgeben.
Voraussetzung dabei ist, dass diese unmittelbar vor ihrer
Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert waren. Diesen Personen soll so
nach Ende der Pflege der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert
werden.
Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): Die hkk zählt mit
mehr als 560.000 Versicherten (davon mehr als 430.000
beitragszahlende Mitglieder), 27 Geschäftsstellen und 2.100
Servicepunkten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen. 2016 betrug
ihr Wachstum mehr als 100.000 Kunden. Ihr stabiler Zusatzbeitrag von
0,59 Prozent (Gesamtbeitrag 15,19 Prozent) macht sie seit Jahren zur
günstigsten deutschlandweit wählbaren Krankenkasse. hkk-Kunden können
im Vergleich zum Kassendurchschnitt - abhängig von ihrem Einkommen -
bis zu 266 Euro jährlich sparen; gegenüber einer Kasse mit 1,7
Prozent Zusatzbeitrag sogar bis zu 579 Euro. Auch die Extraleistungen
übertreffen den Branchendurchschnitt: Unter anderem erstattet die hkk
zusätzliche Leistungen im Wert von über 1.000 Euro je Versicherten
und Jahr in den Bereichen Naturmedizin, Vorsorge und bei
Schwangerschaft. Ergänzend fördert das hkk-Bonusprogramm
Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 250 Euro jährlich. Für einen
weiterführenden Gesundheitsschutz erhalten hkk-Kunden private
Zusatzangebote der LVM-Versicherung zu Sonderkonditionen. Die
Verwaltungskosten der hkk liegen etwa 20 Prozent unter dem
Branchendurchschnitt. Rund 900 Mitarbeiter(innen) betreuen ein
Ausgabenvolumen von mehr als 1,3 Mrd. Euro.
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