(ots) - Das Landgericht München I hat in einem jetzt
veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 33014425/16) die Klage der
Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die
Bayerische abgewiesen, nach der die VKB der Bayerischen verbieten
lassen wollte, ihr Unternehmenskennzeichen "die Bayerische" weiterhin
zu nutzen.
Die Richter bezeichneten die Klage der VKB als "unbegründet". Die
Verwendung des Namens "die Bayerische" erfülle nicht den Tatbestand
der von der VKB behaupteten Irreführung: "Weder die Verwendung des
bestimmten Artikels "die" allein, noch die Kombination mit dem Wort
"Bayerische" sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu
führen", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Außerdem sei
der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB "zu groß
für die Annahme einer Verwechslungsgefahr". Gegen das Urteil kann
noch Berufung eingelegt werden.
Die Klage der VKB vom September 2016 kam für die
Versicherungsgruppe die Bayerische überraschend, die kurz zuvor das
Fußballsponsoring mit dem TSV 1860 München bekannt gegeben hatte.
Zudem hatte die Bayerische die VKB vor der Einführung der Marke schon
frühzeitig und zeitlich deutlich vor der Markeneinführung 2012
informiert. Ãœberdies unterhielten beide Versicherungsgesellschaften
seit Jahren gedeihliche Geschäftsbeziehungen. Das gute Verhältnis
hatte die VKB mit ihrer Klage einseitig aufgekündigt.
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