(ots) - Die Innenstadtbereiche vieler Städte in Italien
dürfen nicht oder nur eingeschränkt befahren werden. In diese als
"Zone a Traffico Limitato (ZTL)" ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten
Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis
einfahren. Für jede unberechtigte Einfahrt, die meist mittels
Videoüberwachung festgestellt wird, ist ein Bußgeld in Höhe von
mindestens 80 Euro fällig. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei
schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Wird das Bußgeld innerhalb von
fünf Tagen gezahlt, gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent.
Schilder am Beginn der ZTL weisen auf die jeweils geltenden
Beschränkungen hin. Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat,
sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten
informieren. Zumeist kann über das Hotel eine Zufahrtsberechtigung
beantragt werden.
Die Bußgeldbescheide werden von den kommunalen Polizeibehörden
oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt,
das hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat. Bei
Ignorieren der Zahlungsaufforderung verdoppelt sich das Bußgeld.
Überdies kann es fünf Jahre lang in Italien und in Deutschland
vollstreckt werden. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen
ist unter anderem dann zu empfehlen, wenn zum "Tatzeitpunkt" ein
Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.
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