(ots) - Im Jahr 2017 kommt diese Entscheidung reichlich
spät. Polizisten haben dasselbe Recht auf Körperkunst, wie andere
Arbeitnehmer, auch wenn sie für den Staat arbeiten. Solange nicht
beleidigende Schriftzüge oder rechtswidrige Symbole wie Hakenkreuze
die Fingerknöchel zukünftiger Beamten zieren, sollte ihre Leistung
und keine Äußerlichkeiten über eine Anstellung entscheiden.
Die Tage, in denen Tattoos skandalös und rebellisch waren, sind
lange vorbei. Das gilt sowieso für Körperstellen, die für
Tätowierungen mit am beliebtesten sind: Arme und Handgelenke. Dass
allerdings Gesichtstattoos weiterhin verboten sind, ist richtig. Das
ist in unserer Gesellschaft unüblich und würde viele Menschen
irritieren.
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