PresseKat - Rheinische Post: AfD erhält rund 400 Millionen Euro vom Staat

Rheinische Post: AfD erhält rund 400 Millionen Euro vom Staat

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(ots) - Die Afd und ihre Abgeordneten werden in den
nächsten vier Jahren rund 400 Millionen Euro vom Staat für ihre
politische und parlamentarische Arbeit in Deutschland erhalten. Das
ergibt eine Berechnung der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Dienstagausgabe) auf der Grundlage öffentlich zugänglicher
Daten des Bundestages und der Landtage. Allein im Bundestag erhalten
die 92 AfD-Parlamentarier für Diäten, Kostenpauschalen und
Mitarbeiter-Finanzierungen über 38,3 Millionen Euro jährlich. Hinzu
kommen mehr als 18 Millionen Euro für die Arbeit der Fraktion und
deren Beschäftigte. Alle AfD-Abgeordneten und -Fraktionen in den
Landtagen kommen danach derzeit auf über 36 Millionen Euro jährlich.
Zieht die AfD den aktuellen Umfragen zufolge auch in Niedersachsen,
Bayern und Hessen in die Landtage ein, ergibt sich daraus ein
Gesamtumfang von rund 400 Millionen Euro, berechnet auf vier Jahre.
Dagegen nimmt sich die offizielle staatliche Parteienfinanzierung
nahezu bescheiden aus: Nach der Serie von Wahlerfolgen steht der AfD
rein theoretisch ein Betrag von künftig zwölf Millionen Euro jährlich
zu. Doch dieser ist doppelt gedeckelt: Zum einen durch den
Gesamtrahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, zum anderen durch
die Summe jener Mittel, die die Partei selbst durch Spenden und
Mitgliedsbeiträge aufbringen kann. Der Umfang der staatlichen
Finanzierung darf diesen Betrag nicht übersteigen. Insofern richtet
sich die AfD auf sechs Millionen vom Staat ein. Nicht enthalten sind
unter anderem Funktionszuschüsse, da sie in den Landtagen
unterschiedlich abgerechnet werden. Einzelne Landesparlamente machen
die Kostenpauschalen von der Entfernung zwischen Plenum und Wohnort
abhängig, andere übernehmen alle Reisekosten. Hinzu kommt der
geldwerte Vorteil, der den Politikern der AfD dadurch zuwächst, dass




sie Hunderte Büroräume und die Infrastruktur der Parlamente für sich
und ihre Mitarbeiter in den Hauptstädten nutzen können.

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Datum: 10.10.2017 - 00:00 Uhr
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