(ots) - Kommt nun auch Bewegung in die Vergütungsmodelle
der Apotheken?
Am 5. Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass
der pharmazeutische Großhandel weiter Skonti auf Rx-Präparate
(verschreibungspflichtige Medikamente) geben darf. Die Großhändler
sind nicht verpflichtet, einen Mindestpreis zu erheben, wenn sie
Rx-Präparate abgeben. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die es
als unrechtmäßig ansah, dass Apotheken bei vorfälliger Zahlung Skonti
erhalten hatten.
"Nach dem EuGH Urteil aus dem Oktober 2016 ist das aktuelle Urteil
des BGH ein weiteres starkes Signal für Wettbewerb. Das gleiche -
fairen Wettbewerb - fordern wir mit Blick auf die derzeitigen
Festpreise für Rx-Präparate in Apotheken. Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr ermöglicht ausländischen
Apotheken, Boni zu geben. Inländische Apotheken unterliegen noch der
Festpreisverordnung, womit eine Inländerdiskriminierung vorliegt. Mit
einer Umwandlung des Festpreissystems in eine neu einzuführende
Höchstpreisverordnung für Rx-Präparate könnten Apotheken
unternehmerischer im Sinne ihrer Kunden handeln", sagt Christian
Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.
BHG sieht keine Preisuntergrenze, aber eine Obergrenze bei
Rx-Präparaten
Für den pharmazeutischen Großhandel hat der BGH die Vorschrift des
§ 2 Abs. 1 Satz 1 der AMPreisV (Arzneimittelpreisverordnung)
herangezogen. Sie legt eine Preisobergrenze, aber keine preisliche
Untergrenze fest, wenn Rx-Präparate abgegeben werden. In eigenem
Ermessen kann der Pharmagroßhandel auf seine Zuschläge auf den
Abgabepreis verzichten und damit in den Wettbewerb treten.
"Wie auch immer sich die deutsche Regierung aufstellen wird: Das
deutsche Gesundheitswesen benötigt dringend mehr Flexibilität in der
Arzneimittelpreisgestaltung, damit durch Unternehmertum die Qualität
und Versorgung flächendeckend abgesichert werden", fordert Christian
Buse. Apotheken in ländlichen Regionen könnten durch einen
Strukturfonds gestützt werden, der über den bestehenden Nacht- und
Notdienstfonds gesteuert wird. Entsprechende Vorschläge zu
Höchstpreisverordnung und Strukturfonds liegen von Seiten des BVDVA
seit Längerem vor.
Ãœber den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004
Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen
Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und
politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und
Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen
Qualität der pharmazeutischen Versorgung im
Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische
Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
Rückfragen:
presse(at)bvdva.de - Udo Sonnenberg | bvdva.de/aktuelles/presse
Pressematerial (Logos, Fotos, Grafiken):
bvdva.de/veroeffentlichungen/fotodatenbank
BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Geschäftsstelle
Schiffbauerdamm 8
10117 Berlin
Telefon: +49 30 84712268-55 | Fax: +49 30 84712268-18
berlin(at)bvdva.de
www.bvdva.de
Original-Content von: BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken, übermittelt durch news aktuell