(ots) - Vom 27. bis 28. Februar findet zum 13. Mal der
Kongress Arbeitsrecht in Berlin statt. Führende Experten auf dem
Gebiet des Arbeitsrechts geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
einen umfassenden Überblick über die aktuellen Trends und
Entscheidungen im Arbeitsrecht.
Themenschwerpunkte bilden die arbeitsrechtlichen Handlungsfelder
der neuen Bundesregierung, Arbeit 4.0 und datenschutzrechtliche
Problemstellungen. Die Neuregelungen zu Teilzeit, Eltern- und
Pflegezeit stehen ebenso auf der Agenda wie die Darstellung von
Spielräumen beim Betriebsübergang, die richtige Gestaltung von
Arbeitsverträgen und die Änderungen im Schwerbehindertenrecht. Einen
spannenden Einblick in alternative Organisationsformen ohne Chef
bietet der Vortrag zum Thema "Holacracy".
2018 wird auf dem Kongress erstmals das "Ideenforum Arbeitsrecht"
veranstaltet. Unter dem Titel "Arbeiten 4.0 - neue Arbeit, neue
Perspektiven" werden einzelne Themen in kleinen Praxisgruppen
diskutiert und bearbeitet.
Für den Kongress Arbeitsrecht konnten auch 2018 wieder
hochkarätige Referenten gewonnen werden. Referenten sind u.a.: Prof.
Dr. Anja Schlewing, Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Prof. Dr. Gregor
Thüsing, LL.M., Prof. Dr. Björn Gaul, Dr. Uwe Schirmer, Dr. Wolfgang
Lipinski und Dr. Marc Hendrik Spielberger.
Der Kongress Arbeitsrecht wird in Kooperation von der
Fachzeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht und der GDA Kommunikation -
Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH,
unter Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, veranstaltet.
Anmeldung und weitere Informationen unter
www.kongress-arbeitsrecht.de.
Pressekontakt:
Kerstin Heinrich
Geschäftsführerin
GDA | Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen
Arbeitgeber mbH
Breite Straße 29
10178 Berlin
T: 030 2033-1850
M: k.heinrich(at)gda-kommunikation.de
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