(ots) - Am 12. Oktober ist Welttag des Sehens. Eine gute
Gelegenheit, daran zu erinnern, wie sehr der Mensch ein Augentier ist
und wie nachlässig viele mit dem Thema Augenschutz umgehen. "Je nach
Arbeitsplatz - besonders in der Industrie - sind die Augen
zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Deshalb sind Arbeitgeber
verpflichtet, für jeden Einsatzbereich eine Gefährdungsbeurteilung zu
erstellen", sagt Andreas Kaulen, Experte für Arbeitssicherheit bei
TÜV Rheinland. In der Gefährdungsbeurteilung muss enthalten sein, ob
Gefahren für die Augen bestehen und ob man sie verhindern oder durch
technische bzw. organisatorische Maßnahmen reduzieren kann. Wenn am
Ende trotz allem ein Risiko bleibt, sich an den Augen zu verletzen,
müssen Augenschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Von der Rötung bis zum grauen Star
Gelangen Späne oder Splitter ins Auge, können Rötungen oder
Entzündungen auftreten. Neben solchen mechanischen Gefährdungen geht
es beispielsweise um chemische Stoffe oder biologische Gefährdungen,
wie Bakterien, Viren und Sporen, die bei Arbeiten im Labor das Auge
schädigen können. Störlichtbögen, z.B. bei Schaltarbeiten in
elektrischen Energieverteilungsanlagen mit hohen Temperaturen und
wegspritzenden Teilchen, zählen zu den elektrischen Gefahren.
Arbeiten mit Schweißgeräten hingegen zu den optischen. "Hohe
UV-Strahlung kann zum Verblitzen des Auges führen, das heißt, die
Hornhautoberfläche wird verletzt. Die direkten Folgen reichen von
Rötung und Reizung bis zur Bindehautentzündung. Eine Katarakt, auch
grauer Star genannt, kann die Spätfolge eines solchen Unfalls sein",
so der Experte.
Beim Unfall direkt zum Augenarzt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine geeignete Erste Hilfe
zu sorgen. Kommt es zu einem Unfall, müssen Augendusche oder
Augenspülflasche griffbereit sein, um Fremdkörper aus dem Auge
herausspülen zu können. Bei Metallsplittern, die in die Hornhaut
gelangt sind, ist Eile geboten, damit der Splitter nicht rostet.
"Anstatt zunächst den Durchgangsarzt aufzusuchen, sollten Betroffene
bei isolierten Augenverletzungen sofort zum Augenarzt gebracht
werden", sagt Kaulen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für einen
sicheren Transport zu sorgen. Meist handelt es sich dabei um einen
Krankenwagen. Generell empfiehlt der Experte, bei augengefährdenden
Arbeiten eine Schutzbrille zu tragen: "Für die Freizeit findet man
Augenschutzbrillen mit GS-Zeichen in jedem Baumarkt. Wer ohnehin
schon eine Brille als Sehhilfe trägt, greift auf der Arbeit am besten
zu einer Schutzbrille mit Korrekturfaktor. Die sogenannten
Ãœberziehbrillen sind in der Regel eher unkomfortabel", so der TÃœV
Rheinland-Experte.
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