(ots) - Die Frankfurter Rundschau schreibt zur Fahndung
nach Tätern mit Hilfe eines Opferbildes:
Staatsanwaltschaft und Polizei haben ein Tabu gebrochen - und
viele Medien haben mitgemacht. Die Ermittler stellten Fotos eines
Verbrechensopfers zur Verfügung, die auf Hunderten von Onlineseiten
zu sehen waren. Dabei sprachen die Persönlichkeitsrechte der
Betroffenen gegen die Veröffentlichung. Zumal Kinder wie das
missbrauchte Mädchen besonders davor geschützt werden müssen,
öffentlich zur Schau gestellt zu werden. Am Tag danach muss man
dennoch sagen: In diesem Einzelfall haben Ermittler und Medien
richtig gehandelt. Polizei und Staatsanwaltschaft haben keinen
anderen Weg gesehen, das Mädchen zu finden. Nun mag unter manchen
Kriminalisten die Verlockung groß sein, öfter zu diesem Mittel zu
greifen. Doch das Gesetz setzt der Veröffentlichung von Fotos - sei
es von Tatverdächtigen oder von Opfern - enge Grenzen. Dabei muss es
bleiben.
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