PresseKat - Unabhängigkeit von Katalonien: Expats und Reisende sollten Versicherungsschutz überprüfen (FOTO)

Unabhängigkeit von Katalonien: Expats und Reisende sollten Versicherungsschutz überprüfen (FOTO)

ID: 1539212

(ots) -
Der katalanische Präsident Carles Puigdemont hat die
Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien ausgerufen, aber zugleich
wieder ausgesetzt. Mit dieser Handlung sorgt er weltweit für
Irritationen. Bislang sind heftige Unruhen ausgeblieben, doch dies
kann sich nach Einschätzung von Experten schnell ändern. Auch das
Auswärtige Amt mahnt deutsche Bürger zu Vorsicht bei Reisen nach
Spanien. Die Risikoanalysten von Exop befürchten konkrete
Eskalationen. So haben etwa Beamte der spanischen National- und
Zivilgarde auf der Suche nach Stimmzetteln und Wahlurnen mehrere
Razzien in Büros und anderen Gebäuden durchgeführt. Hierbei sei es zu
Handgemengen und spontanen Protestaktionen von Katalanen gekommen.

Wer sich derzeit als Tourist, Geschäftsreisender oder Expat in
Spanien aufhält, sollte unbedingt Orte meiden, an denen es aufgrund
der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung zu Ausschreitungen oder
gewalttätiger Eskalation kommen könnte. Denn abgesehen von der Gefahr
für Leib und Leben könnten diese ihren Versicherungsschutz riskieren.
Der Grund: Gerät ein Versicherter bewusst oder versehentlich in das
Zentrum oder an den Rand von Tumulten und kommt dann zu Schaden,
greift ein wichtiger Passus, den die Versicherungsgesellschaften
"aktives und passives Kriegsrisiko" nennen. Geht jemand das
sogenannte aktive Kriegsrisiko ein - in diesem Fall könnte es die
vorsätzliche Teilnahme an radikalen Demonstrationen sein - dann
verfällt der Versicherungsschutz, sollte der Teilnehmer sich
verletzen.

Aktives Kriegsrisiko fast immer ausgeschlossen

So ziemlich jede Auslandskrankenversicherung bezahlt keine
Behandlung von Gesundheitsschäden, die eine Folge der vorsätzlichen
Partizipation an bürgerkriegsähnlichen Zuständen oder
Kriegsereignissen sind. Auch sind oft generell Aufenthalte in Kriegs-




und Krisengebieten von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Wer also
jetzt erst recht nach Spanien reist, der gefährdet seinen
Reiseversicherungsschutz. Den benötigen Ausländer in Spanien aber
dringend, weil viele Ärzte und Kliniken die Europäische
Gesundheitskarte nicht akzeptieren.

Anders sieht es beim passiven Kriegsrisiko aus, das bei vielen
Versicherungstarifen abgedeckt ist. Das bedeutet, gerät ein deutscher
Expat oder Geschäftsreisender versehentlich in die Unruhen, weil er
beispielsweise in Madrid oder Barcelona einen Geschäftstermin
wahrnimmt, so erstatten die meisten Auslandsversicherer die
Behandlungskosten, wenn der Versicherte zu Schaden kommen sollte.

"Wir empfehlen, die Anbieter gezielt danach zu fragen, ob auch das
passive Kriegsrisiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Dies
sollte nämlich unbedingt versichert sein", sagt Claus-Helge Groß,
Experte für Auslandsversicherungen bei der BDAE Gruppe.

Unternehmen müssen Mitarbeiter aufklären und in Sicherheit bringen

Doch was passiert, wenn ein entsandter Mitarbeiter oder
Geschäftsreisender keine spezielle Auslandsversicherung hat und Opfer
der radikalen Unruhen in Spanien wird? "Dann muss der Arbeitgeber für
die Schäden aufkommen, die sich schnell in einem sechsstelligen
Bereich bewegen können" so Groß weiter. Der Grund: Unternehmen, die
Mitarbeiter ins Ausland schicken, sind einmal mehr in Sachen
Fürsorgepflicht gefragt. Die rechtlichen Grenzen dieser
Fürsorgepflicht bei Auslandseinsätzen sind noch immer fließend.

Aber fest steht: Kommt ein Mitarbeiter während seines (kurz- oder
mittelfristigen) Auslandsaufenthaltes in einem als risikoreich
eingeschätzten Land zu Schaden und es stellt sich im Nachhinein
heraus, dass sein Unternehmen das Risiko unterschätzt und die
Sorgfaltspflichten verletzt hat (zum Beispiel durch den Abschluss
einer defizitären Auslandskrankenversicherung), so steht es in der
Haftung. "Bei einer schuldhaften Verletzung der Fürsorgepflicht ist
das Unternehmen ganz klar zu Schadensersatz verpflichtet", resümiert
Fachmann Groß.

Weiter gilt: Je fremder der Arbeitsort nach seiner politischen und
kulturell-religiösen Prägung unter der Berücksichtigung der dortigen
Arbeits- und Lebensumstände ist, desto größer ist auch die Pflicht
des entsendenden Unternehmens, Mitarbeiter hinreichend abzusichern.
Firmen, die ihre Geschäftsreisenden und Expatriates umfassend auf
deren Tätigkeit in kritischen Staaten vorbereiten und schützen,
mindern nicht nur das Haftungsrisiko, sondern auch einen wesentlichen
Unsicherheitsfaktor. Denn: Grundsätzlich darf ein Mitarbeiter seine
Arbeitsleistung verweigern, solange er nicht ausreichend geschützt
ist.

Lebensversicherungen verweigern Todesfallleistung

In der Praxis heißt das also: In dem Moment, wo aufgrund von
bürgerkriegsähnlichen Zuständen wie jetzt in Katalonien eine
ernstzunehmende Gefahr für Leib und Leben der Mitarbeiter besteht,
ist ein Arbeitgeber verpflichtet, diese aus dem Krisengebiet
herauszuholen.

Ein Bürgerkrieg setzt nämlich einen bewaffneten Konflikt zwischen
verschiedenen inländischen Gruppen voraus, wie es aktuell im
schlimmsten Fall zwischen den baskischen Separatisten und der
spanischen Regierung passieren könnte. "In diesem Zusammenhang ist
Vorsicht auch dann geboten, wenn man eine Lebensversicherung mit
Leistung für den Todesfall abgeschlossen hat", weiß
Firmenkundenberater Groß außerdem. "Kaum ein Anbieter wird die
Lebensversicherungssumme auszahlen, wenn die versicherte Person
infolge dieser innenpolitischen Unruhen ums Leben gekommen ist und
sich etwa auf Seiten der Unruhestifter am Konflikt beteiligt hat."

Weitere Informationen sowie Grafiken und Bilder zur
Pressemitteilung finden Sie im Pressebereich der BDAE Gruppe:
https://www.bdae.com/presse-und-aktuelles/presse



Pressekontakt:

Anne-Katrin Schulz
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Tel.: +49-40-30 68 74-14
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Datum: 11.10.2017 - 10:48 Uhr
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