(ots) - Die Vertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Bund ist heute in Berlin unter Vorsitz von Herbert
Neumann zu ihrer letzten Sitzung in der abgelaufenen Wahlperiode von
2011 bis 2017 zusammengekommen.
Stabile Finanzlage der Rentenversicherung
In seiner Bilanz zur abgelaufenen Wahlperiode wies Neumann darauf
hin, dass sich die Rentenversicherung in den letzten sechs Jahren
finanziell gut entwickelt hat. So belief sich die
Nachhaltigkeitsrücklage im August 2017 auf 29,5 Milliarden Euro
gegenüber 19,1 Milliarden Euro im Oktober 2011, während gleichzeitig
der Beitragssatz von 19,5 auf 18,7 Prozent gesenkt werden konnte.
Nach den aktuellen Vorausberechnungen könne der Beitragssatz bis 2021
stabil bleiben.
Mindestnachhaltigkeitsrücklage anheben
Wie Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigen,
reicht eine Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben im
Regelfall nicht aus, um die unterjährigen Schwankungen der
Beitragseinnahmen auszugleichen, so Neumann. Um ein erneutes
Auftreten von Liquiditätsengpässen wie im Jahr 2005 zu vermeiden und
das Vertrauen in die Stabilität und Verlässlichkeit der gesetzlichen
Rentenversicherung zu erhalten, bekräftigte er daher die Forderung
der Vertreterversammlung, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage der
Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Nur so
könne die unterjährige Liquidität der Rentenversicherung auch
zukünftig ohne eine Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen des Bundes
gewährleistet werden.
Reha vor Rente
Neumann stellte fest, dass sich die Qualität der Rehabilitationen
in den vergangenen sechs Jahren weiter verbessert hat, gleichzeitig
ist die Wirtschaftlichkeit der Reha-Kliniken erhöht worden. Er wies
in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es die Selbstverwaltung
in der abgelaufenen Wahlperiode möglich gemacht hat, mit dem
Firmenservice der Rentenversicherung ein neues Beratungsangebot für
Unternehmen zu schaffen. Dieses biete passgenaue Maßnahmen für
Betriebe und Unternehmen, die ihre Beschäftigten beim Erhalt der
Arbeits- und Erwerbsfähigkeit unterstützen wollen. Die Umsetzung des
gesetzlichen Auftrags "Reha vor Rente" werde damit angesichts der
demografischen Entwicklung weiter gesichert.
Selbstverwaltung stärken
Kritik übte Neumann am "Selbstverwaltungsstärkungsgesetz", welches
2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es habe seinen Namen nicht
verdient, da es genau in die andere Richtung weise und die
Selbstverwaltung nicht stärke, sondern im Gegenteil schwäche. Neumann
rief die Mitglieder der Vertreterversammlung daher dazu auf, sich
weiterhin aktiv einzubringen, Gestaltungsoptionen auszuloten und
durch konkrete Entscheidungen die Stabilität und Akzeptanz der
Rentenversicherung zu sichern. Abschließend bedankte sich Neumann bei
den jetzt ausscheidenden Mitgliedern der Selbstverwaltung für ihren
ehrenamtlichen Einsatz.
Mit der Verdienstmedaille der Deutschen Rentenversicherung wurden
Herbert Neumann, Rolf Siegert, Nikolaus Kaiser und Dr. Jörg
Müller-Stein geehrt.
Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Deutschen
Rentenversicherung Bund und besteht aus jeweils 15 Vertretern der
Versicherten und Arbeitgeber. Sie verabschiedet unter anderem den
Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund und ist damit für die
Verwendung der Beitragsmittel verantwortlich. Darüber hinaus
kontrolliert sie, dass die von Versicherten und Arbeitgebern
gezahlten Beitragsgelder ordnungsgemäß verwendet werden. Die
Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
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