(ots) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
e. V. lehnt die heute von Gewerkschaften und SPD vorgestellten Pläne
für ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz grundlegend ab.
"Mitarbeiter bestmöglich zu qualifizieren und sie kontinuierlich
weiterzubilden ist ein zentraler Ansatz zur Fachkräftesicherung und
liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen. Die betriebliche
Weiterbildung von Beschäftigten ist vorrangig die Aufgabe von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ein gesetzlicher Anspruch würde
diesen Grundsatz verletzen. Schließlich kennen die bayerischen
Betriebe die eigenen betrieblichen Bedürfnisse am besten", erklärt
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Von regulierenden Eingriffen seitens der Politik ist der vbw
zufolge grundsätzlich abzusehen. Dazu Brossardt: "Ein gesetzlicher
Anspruch auf Weiterbildung birgt die Gefahr einer Gießkannenlösung -
dabei bedarf es bei Weiterbildungsaktivitäten stets einer
individuellen Lösung, die die Interessen des Arbeitnehmers und des
Arbeitgebers in Einklang bringt. Ein Weiterbildungsgesetz ist dagegen
nicht zielführend, weil marktkonforme Weiterbildungsaktivitäten
dadurch nicht erhöht werden können. Wir bekennen uns aber
ausdrücklich zur Stärkung der arbeitsmarktnahen und bedarfsgerechten
betrieblichen Weiterbildung."
Der vbw Hauptgeschäftsführer verweist darauf, dass Bayern auch
ohne Weiterbildungsgesetz im Bereich der Weiterbildungsaktivitäten
einen Spitzenplatz im Ländervergleich einnimmt: "Dies ist
insbesondere auch auf das hohe Engagement der Unternehmen
zurückzuführen. In der bayerischen M+E Industrie investierten die
Unternehmen im Jahr 2015 je Beschäftigtem 501,74 Euro und 1.258,99
Euro je Weitergebildetem. Auch die vbw engagiert sich mit ganz
konkreten Projekten für die Weiterbildung. So wurden mit dem Projekt
"Chance Teilqualifizierung" seit 2007 über 14.700 Arbeitskräfte
weiterqualifiziert."
Pressekontakt:
Ulla Wolfshöfer,
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ulla.wolfshoefer(at)ibw-bayern.de
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