(ots) - Der heute veröffentlichte Diskussionsbeitrag der
Europäischen Kommission, um die Bankenunion mit einer europaweit
einheitlichen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme,
EDIS) zu vervollständigen, stellt nach Ansicht der Deutschen
Kreditwirtschaft (DK) nur einen marginalen Fortschritt dar. Der im
Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen vom November 2015 nur
leicht modifizierte Ansatz zur Ausgestaltung von EDIS in Form von
zwei Phasen, der sogenannten Rückversicherung und Mitversicherung,
überzeugt aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen nicht.
Die DK betont in einem Positionspapier zu den aktuellen Ideen der
EU-Kommission, dass in der ersten Stufe, das heißt der
Rückversicherung, die Kommission zwar immerhin anerkennt, dass eine
etwaige gemeinsame europäische Einlagensicherung ausschließlich auf
Liquiditätshilfen im Bedarfsfall für den Einlegerschutz ausreichend
sei. Aber: Dem vorgelegten Ideenpapier zufolge soll gleichwohl in
einer nicht weiter spezifizierten "finalen" Stufe EDIS sämtliche
Verluste der Einlagensicherungssysteme tragen. Die Kommission
verfolgt also unverändert ihr Ziel, die Einlagensicherung vollständig
zu vergemeinschaften, was aus Sicht der DK weiterhin der falsche Weg
ist. Zwar messe die Kommission einer vorhergehenden Risikoreduzierung
im Bankensektor inzwischen mehr Gewicht bei. Etwaige Maßnahmen hierzu
müssten jedoch bereits vor dem Start der ersten Stufe von EDIS
umgesetzt sein und nicht erst vor dem Ãœbergang in eine eventuelle
zweite Phase.
Vor diesem Hintergrund bleibt aus Sicht der DK nach wie vor die
Gefahr bestehen, dass in Europa kein Anreiz entsteht, die nationalen
Einlagensicherungssysteme eigenverantwortlich auszugestalten.
Angesichts der noch immer sehr unterschiedlichen Risiken in den
einzelnen Bankensystemen würde mit EDIS de facto ein neuer
Transfermechanismus zwischen den nationalen Sicherungssystemen der
Eurozone geschaffen, bei dem die Haftung jedes Kreditinstituts in der
gesamten Eurozone grundsätzlich unbegrenzt wäre. Die deutschen Banken
und Sparkassen bekräftigen zudem erneut ihre Kritik, dass es
weiterhin an einer umfassenden Auswirkungsstudie (Impact Assessment)
fehlt. Die Notwendigkeit einer umfassenden Vergemeinschaftung der
Einlagensicherung auf europäischer Ebene für die Bankenunion sei
damit nicht nachgewiesen.
Darüber hinaus sei das heutige von der Kommission vorgelegte
Diskussionspapier in vielen Bereichen zu unpräzise und lasse die
erheblichen Defizite des Verordnungsentwurfs unverändert bestehen.
Ferner bleibt offen, inwieweit die Kommission plant, die seit 2014
geltende europäische Einlagensicherungsrichtlinie anzupassen.
Schließlich sichert diese bereits heute ein hohes und einheitliches
Einlagenschutzniveau in den europäischen Mitgliedsstaaten.
Besonders kritisch sehen die Verbände der DK ferner, dass die
aktuellen Anregungen der EU-Kommission die jahrzehntelange,
erfolgreiche Tätigkeit bestehender nationaler
Einlagensicherungssysteme, einschließlich der Institutsschutzsysteme,
nicht berücksichtigen. Damit werden die Interessen der Einleger in
Deutschland und manch anderer Länder mit gut funktionierenden
Sicherungssystemen nicht ausreichend in die Diskussion um EDIS
einbezogen.
Das Positionspapier der DK zu den aktuellen Vorschlägen der
EU-Kommission zur Schaffung von EDIS ist unter www.die-dk.de
abrufbar.
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