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- 81 % der Bevölkerung halten Sperrdateien für die Erfassung und
Sperrung von Spielern mit pathologischem Spielverhalten für
sinnvoll
- idealerweise deutschlandweit (75 %) und für alle Formen von
Glücksspiel (82 %)
- Spielgäste in Spielhallen bevorzugen Selbstsperren, die ihre
persönliche Autonomie wahren
- Zutrittskontrollen in Spielhallen zur Durchsetzung des Spieler-
und Jugendschutzes werden von 88 % der Bevölkerung positiv
bewertet
Im Rahmen des aktuellen Glücksspielbarometers sind 81 % der
Bevölkerung der Auffassung, dass eine Sperrdatei eine gute Idee ist,
um Spielgäste, die unkontrolliert spielen, effektiv zu schützen. 75 %
halten eine solche Sperrdatei für sinnvoll, wenn sie deutschlandweit
funktioniert. 82 % würden sich eine Sperrdatei wünschen, die alle
Formen des Glücksspiels beinhaltet. 82 % der Bevölkerung und 84 % der
Spielgäste geben einer selbstbestimmten Selbstsperre den Vorzug.
Aufgrund der unterschiedlichen Landesspielhallengesetze gelten in den
Bundesländern aktuell sehr unterschiedliche Regelungen bezüglich
Sperrdateien zur Sperre von Spielern mit pathologischem
Spielverhalten. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind
zentrale Sperrsysteme - auch für das gewerbliche Glücksspiel -
bereits eingerichtet oder geplant. In anderen Bundesländern besteht
nur die Möglichkeit, sich standortbezogen für einzelne Spielhallen
sperren zu lassen oder es liegen gar keine entsprechenden Regelungen
vor.
68 % der Spielgäste wissen von der Existenz von Sperrdateien.
Einige (7 %) sind sich jedoch nicht ganz sicher oder haben noch
nichts (25 %) über das Thema Sperrdatei gehört oder gelesen. "Die
Unsicherheiten sind auch ein Resultat des deutschlandweiten
Flickenteppichs zum Thema Sperrdatei, der für Spielgäste nur schwer
nachvollziehbar ist, denn mit den Landesspielhallengesetzen sollte ja
der Spielerschutz verbessert werden. Wie die Umfrage zeigt, werden
überregionale und spielformübergreifende Sperrdateien positiv
bewertet und könnten sicher helfen, den Spielerschutz weiter zu
verbessern", kommentiert Dr. Daniel Henzgen, Bevollmächtigter der
Geschäftsführung für Politik und Außenbeziehungen bei LÖWEN
ENTERTAINMENT die Ergebnisse der Befragung.
Zugangskontrollen haben neben dem Abgleich mit Sperrdateien auch
die Aufgabe, den Jugendschutz konsequent umzusetzen. 88 % der
Bevölkerung befürworten Zugangskontrollen in Spielhallen ganz
generell. Bezüglich der Art der Zugangskontrollen haben Spielgäste
vor allem schon Ausweiskontrollen durch das Hallenpersonal (67 %),
Augenscheinkontrollen durch das Hallenpersonal (59 %) oder ein
Einlesen des Personalausweises in ein Scangerät (36 %) erlebt. Das
Ergebnis, dass jüngere Spielgäste im Alter von 18 - 29 Jahren
Kontrollen - unabhängig von der Art der Kontrolle - häufiger erlebt
haben, spricht für eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzes in
legalen Spielhallen. Herkömmliche Kontrollmechanismen anhand des
Personalausweises oder einer Spielerkarte ohne vorherige
Registrierung beim erstmaligen Betreten der Spielhallen werden von
Spielgästen gegenüber Kontrollen mit vorheriger Datenspeicherung
deutlich bevorzugt. 66 % geben an, dass ihnen der vertrauensvolle
Umgang mit Spielerdaten wichtig ist. 92 % der Spielgäste sehen im
Mitführen des Personalausweises oder einer Spielerkarte gar kein
Problem (69 %) oder nur ein geringes Problem (23 %).
Für das Glücksspielbarometer wurden von der Smartcon GmbH in Mainz
im Auftrag der LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH im August/September 2017
insgesamt 1.000 Online-Interviews geführt. Die Stichprobe war dabei
repräsentativ für die Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik
Deutschland. Zusätzlich wurden 39 Spielgäste eines Spielgäste-Panels
online befragt. Ergebnisse zur Meinung von Spielgästen beziehen sich
auf n=164.
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Prof. Dr. Oliver Kaul
Academic Board Smartcon GmbH
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