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HAHN Rechtsanwälte: SCANIA-Kunden können wegen der LKW-Preisabsprachen Schadensersatz geltend machen

ID: 1539477

(ots) - Aktuell hat die EU-Kommission gegen den
LKW-Hersteller Scania wegen etwaigem Kartellrechtsverstoß ein Bußgeld
in Höhe von 880 Mio. Euro verhängt. Vorher hatten sich die Hersteller
MAN, DAF, Daimler, Iveco, und Volvo/Renault mit der Kommission auf
ein Rekordbußgeld von insgesamt 2,93 Mrd. Euro geeinigt.

Anders als die vorgenannten Hersteller hatte sich das schwedische
Unternehmen Scania - ein VW-Tochterunternehmen - nicht an dem
Vergleich beteiligt, sodass die Wettbewerbshüter weiter gegen Scania
ermittelten. Die Kommission hat angekündigt, weitere Informationen
zum LKW-Kartell zu veröffentlichen, sobald die Fragen im Zusammenhang
mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind. Die Kommission kam
nun zu dem Ergebnis, dass Scania über 14 Jahre hinweg mit anderen
Herstellern nicht nur die Preise für Lastkraftwagen abgesprochen hat.
Sie sieht es als erwiesen an, dass Scania an der Koordinierung der
Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen
beteiligt war.

"Sollte sich der Vorwurf auch im Rahmen des Berufungsverfahrens
bestätigen, wird das Bußgeld nicht das Ende der Fahnenstange sein",
meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte.
"Personen und Unternehmen, die durch die Absprachen geschädigt
wurden, können vor den Zivilgerichten den ihnen entstanden Schaden
EU-weit geltend machen. Der Schaden solcher zivilrechtlicher Klagen
(sogenannter Follow on-Klagen) kann den Schaden in Höhe des Bußgeldes
bei weitem überschreiten", sagt Anwalt Hahn weiter. Dabei komme den
Anspruchsinhabern zugute, dass der Kartellrechtsverstoß mit dem
abgeschlossenen Kartellverfahren feststeht und dann nur noch der
Schaden berechnet werden muss. "Es besteht dann kaum noch ein Grund",
so Hahn, "ein gebündeltes Verfahren mehrerer Geschädigter wieder zu
trennen, sodass auch ein gemeinsames Vorgehen von Geschädigten




möglich ist."

Scania-Kunden sollten ihre Ansprüche möglichst zeitnah von HAHN
Rechtsanwälte prüfen lassen. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrzeuge
erworben oder geleast wurden. In beiden Fällen kann mit einem
überhöhten Preis von 10 % - 20 % gerechnet werden. Insbesondere
Speditionen oder LKW- Vermietungsunternehmen sind hier erhebliche
Schäden entstanden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die
Leasingverträge bereits ausgelaufen sind und das Fahrzeug
zurückgegeben wurde. HAHN Rechtsanwälte arbeitet beim
LKW-Kartellrechtsverstoß mit einem Prozessfinanzierer zusammen.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt
über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
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Datum: 11.10.2017 - 16:15 Uhr
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