(ots) -
- Für 67 % der Kleinunternehmen bedeutet Datenverlust
wirtschaftlicher Schaden
- Dennoch prüft nur jeder Zweite, ob die Daten im Ernstfall
wiederherstellbar wären
- Rechtliches Risiko durch mangelndes Wissen um gesetzliche
Aufbewahrungspflichten
Für 67 Prozent der deutschen Kleinunternehmen zählt bei
Datenverlust jede Minute - sie können ohne Zugriff auf ihre Daten
entweder gar nicht oder nur wenige Stunden produktiv arbeiten, ohne
wirtschaftlichen Schaden zu erleiden. Dennoch verzichtet jeder Zweite
darauf, regelmäßig zu prüfen, ob die Daten im Verlustfall auch
tatsächlich wiederherstellbar wären. Das ergab eine Umfrage des
Datenrettungsspezialisten Kroll Ontrack unter 260 IT-Entscheidern in
deutschen Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Neben dem operativen und
wirtschaftlichen Risiko laufen Unternehmen zudem Gefahr, gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten für Daten nicht nachkommen zu können.
Datenverlust bedeutet Downtime und wirtschaftlichen Schaden
Für 42 Prozent der Befragten sind ihre Daten ihre
Arbeitsgrundlage. Jeder Datenverlust bedeutet für sie Downtime und
wirtschaftlichen Schaden. Weitere 25 Prozent können im Fall von
Datenverlust nur wenige Stunden überbrücken und müssen die Daten
schnellstmöglich wiederbeschaffen, um produktiv weiterarbeiten zu
können. 17 Prozent kommen wenige Tage ohne Datenzugriff aus.
Lediglich sieben Prozent der Befragten können auch eine Woche oder
länger ohne ihre Daten auskommen - und nur für zehn Prozent ist der
Zugriff auf ihre Daten nicht entscheidend für den Fortbestand des
Unternehmens.
"Gerade bei Kleinunternehmen hängt der Betrieb oft von ihren Daten
ab. Daher kann es zum Risiko werden, wenn sie sich selbst um ihre IT
kümmern statt die Aufgabe an einen Profi auszulagern," weiß Peter
Böhret, Managing Director bei Kroll Ontrack." 66 Prozent der
Befragten gaben an, ihre IT selbst zu managen. Nur 16 Prozent haben
die Betreuung ihrer IT vollständig an einen Dienstleister
ausgelagert. 18 Prozent versuchen, zumindest das selbst zu machen,
was sie können, und wenden sich nur an einen Profi, wenn sie an ihre
Grenzen stoßen. "Die IT-Betreuung in Eigenregie führt häufig dazu,
dass nicht die optimalen Backup-Szenarien gewählt oder Systeme falsch
konfiguriert werden. So wird im Ernstfall die Datenrettung zum
Problem oder gar unmöglich."
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind nicht ausreichend bekannt
Das birgt auch rechtliche Risiken, denn auch für Kleinunternehmen
gelten in Deutschland eine Reihe an gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten. "Insbesondere das Steuer- und Handelsrecht
verpflichten zur Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen über einen
längeren Zeitraum. Für elektronisch aufbewahrte Unterlagen gelten die
'Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
Datenzugriff (GoBD)' des Bundesministeriums der Finanzen. Unternehmen
haben danach ihre DV-Systeme gegen Verlust - etwa Unauffindbarkeit,
Vernichtung, Untergang und Diebstahl - zu sichern und gegen
unberechtigte Eingaben und Veränderungen - beispielsweise durch
Zugangs- und Zugriffskontrollen - zu schützen. Werden die
entsprechenden Unterlagen nicht ausreichend geschützt und können
deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so ist die Buchführung formell
nicht mehr ordnungsmäßig", gibt Lennart Schüßler, Partner und
Datenschutzexperte bei der Kanzlei Bird & Bird zu bedenken. "Die
Unterlagen müssen zudem über den gesamten Aufbewahrungszeitraum von
bis zu zehn Jahren lesbar bleiben. Um die Lesbarkeit bei elektronisch
aufbewahrten Unterlagen sicherzustellen, werden regelmäßige Updates,
etwa der Speichermedien, erforderlich sein."
Das Bewusstsein dafür ist erstaunlicherweise nur bei zwei von drei
Befragten gegeben. 63 Prozent sind sich bewusst, dass ihr Unternehmen
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Daten unterliegt. 32 Prozent
sagen, dass für ihr Unternehmen keine Aufbewahrungspflichten gelten -
und das über verschiedenste Branchen wie Einzelhandel (37 %),
Transport & Logistik (33 %), Werbung & PR (50 %) oder Touristik (40
%) hinweg. Fünf Prozent wissen noch nicht einmal, ob es für sie
solche gesetzlichen Pflichten gibt.
Die Hälfte der IT-Verantwortlichen weiß nicht, ob die Daten im
Verlustfall tatsächlich wiederherstellbar wären
Obwohl für 67 Prozent der befragten Unternehmen die
Datenverfügbarkeit eine hohe Bedeutung hat, prüft die Hälfte der
Befragten nicht regelmäßig, ob die im Backup gesicherten Daten im
Ernstfall auch tatsächlich wiederherstellbar wären. Nur 24 Prozent
kontrollieren das wöchentlich, 27 Prozent immerhin monatlich. 15
Prozent sagen aus, dass sie die Wiederherstellbarkeit der Daten
"vielleicht einmal im Jahr" überprüfen, neun Prozent können sich
nicht erinnern, wann sie dies das letzte Mal gecheckt hätten. Sieben
Prozent sagen, sie haben das noch nie kontrolliert. Der Rest weiß
nicht, dass man die Wiederherstellbarkeit seiner Daten kontrollieren
sollte oder findet es vollkommen unwichtig.
Die Mehrheit sichert ihre Daten wöchentlich oder monatlich - gerne
auf externen Festplatten
Dabei wäre eine regelmäßige Kontrolle durchaus wichtig, denn
gerade in IT-Infrastrukturen, die von Laien aufgesetzt und gepflegt
werden, können sich viele fatale Fehler einschleichen, weiß Peter
Böhret. "Ein Backup sollte regelmäßig auf seine Funktionsfähigkeit
überprüft werden. Es gibt zahllose Geschichten, die alle zum Inhalt
haben, dass entweder das Backup solange hinausgeschoben wurde, bis es
zu spät war. Oder es existierte zwar ein Backup, aber es
funktionierte nicht und ein Restore somit unmöglich war."
68 Prozent der Befragten speichern ihre Daten zunächst auf einer
lokalen Festplatte, 58 Prozent lediglich auf dem Desktop oder Laptop.
26 Prozent legen ihre Daten auf einem Server ab und 21 Prozent nutzen
Cloud-Speicherdienste. Auf ein NAS-System als File-Server greifen nur
acht Prozent zurück.
In Punkto Datensicherung gaben 40 Prozent der befragten
IT-Verantwortlichen an, täglich oder gar mehrmals täglich ein Backup
dieser Daten durchzuführen, um sich vor Datenverlust zu schützen. 29
Prozent tun dies immerhin noch wöchentlich. 22 Prozent sichern ihre
Daten nur einmal im Monat, fünf Prozent einmal im Jahr und vier
Prozent gar nicht. Dabei vertrauen 67 Prozent der IT-Verantwortlichen
auf eine externe Festplatte; 26 Prozent auf eine interne Festplatte.
22 Prozent nutzen ihren Server für das Backup und 20 Prozent einen
Cloud-Service. Ebenfalls 20 Prozent greifen auf USB-Sticks und
Wechsellaufwerke zurück, zehn Prozent auf CDs und nur neun Prozent
nutzen NAS-Systeme.
Ãœber die Umfrage
Kroll Ontrack und Toluna haben im September 2017 260
IT-Entscheider in deutschen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern
befragt.
Ãœber Kroll Ontrack
Kroll Ontrack bietet Privatkunden und Unternehmen Produkte und
Dienstleistungen für die Wiederherstellung von Daten sowie die
forensische Datenerfassung. Neben der Datenrettung für jede Art von
Medium und Betriebssystem umfasst das Leistungsspektrum zudem
Lösungen für umfassendes Datenmanagement: Datensammlung, Tape
Migration, Backup Konsolidierung, Datenlöschung, Recovery von MS
Exchange, SharePoint und SQL sowie Ediscovery. Kroll Ontrack wurde
1996 gegründet und ist seit 2016 ein Tochterunternehmen von
KrolLDiscovery. An seinem Hauptsitz in Böblingen ist das Unternehmen
mit derzeit 60 Mitarbeitern vertreten. International beschäftigt
Kroll Ontrack etwa 2.000 Angestellte und bietet seine
Dienstleistungen in mehr als 20 Ländern an. Mehr Informationen
finden Sie unter www.krollontrack.de.
Pressekontakt:
Kathrin Brekle
Kroll Ontrack GmbH
Tel.: +49 (0)7031/644-284
E-Mail: kbrekle(at)krollontrack.de
Pressekontakt
Eva Kütscher
Oseon
069-25 73 80 22-18
eva(at)oseon.com
Original-Content von: Kroll Ontrack GmbH, übermittelt durch news aktuell