(ots) - Die Bauwirtschaft ist vergleichsweise stark von
illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen. SOKA-BAU hat aus
diesem Grund bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen
ergriffen. SOKA-BAU überprüft die Einhaltung des Mindestlohns,
unterstützt beim Nachunternehmereinsatz und wirkt in regionalen
Bündnissen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung mit. Darüber hinaus arbeitet SOKA-BAU intensiv mit der
Bundesagentur für Arbeit und dem ZOLL zusammen. Die Kooperation mit
dem ZOLL wurde diesbezüglich noch verstärkt: Neuerdings werden für
die Risikoanalyse des ZOLLs eigene Datenauswertungen geliefert, damit
dieser noch gezielter als bisher gegen Missstände vorgehen kann.
In der Bauwirtschaft ist - laut Ergebnissen wissenschaftlicher
Studien - illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit relativ weit
verbreitet. Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und
unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung führen zu Wettbewerbsverzerrungen
und prekären Arbeitsverhältnissen. Durch Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung entsteht ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden,
von dem insbesondere die öffentlichen Finanzen und sozialen
Sicherungssysteme betroffen sind. Außerdem werden durch Schwarzarbeit
und illegale Beschäftigung legale Beschäftigungsverhältnisse
vermindert, Arbeitskräfte ausgebeutet und die Ausbildung von
qualifizierten Nachwuchskräften vernachlässigt. Die durch den ZOLL
aufgedeckten Schadenssummen in der Baubranche (aus
Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten)
beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 417 Mio. EUR.
Um die legale Beschäftigung zu fördern, dem tarifvertraglichen
Auftrag entsprechend einen vollständigen und fristgerechten Einzug
der Sozialkassenbeiträge zu gewährleisten sowie vergleichbare
Wettbewerbsbedingungen für alle Baubetriebe herzustellen, ergreift
SOKA-BAU u. a. folgende Maßnahmen:
- Prüfung auf Einhaltung des Mindestlohnes
- Unterstützung beim tarifkonformen Nachunternehmereinsatz
(Bürgenfrühwarnsystem bzw. qualifizierte SOKA-BAU-Bescheinigungen)
- Mitwirkung in regionalen Bau-Bündnissen zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit
- Intensive Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
ZOLLs und der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der legalen
Beschäftigung
Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung (SchwarzArbG) räumt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des ZOLLs Prüfbefugnisse ein, die ihm u.a. die Befragung von Personen
und die Prüfung von Geschäftsunterlagen auf Baustellen ermöglichen.
Über 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner sind für die Bekämpfung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung insgesamt bundesweit im
Einsatz, um Schwarzarbeit in allen Branchen zu bekämpfen. ZOLL und
SOKA-BAU wirken in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren auch
insoweit zusammen, als die Beitragsnachforderungen, die aufgrund der
Prüffeststellungen des ZOLLs entstehen, in die Ordnungswidrigkeits-
bzw. Strafverfahren einfließen.
Der ZOLL betreibt ein zentrales Risikomanagement für die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der Generalzolldirektion. Aufgabe
des Risikomanagements ist es, Strategien zu entwickeln, die es den
örtlichen Prüfungs- und Ermittlungsstellen ermöglichen, gezielter als
bisher Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Das
Risikomanagement stützt sich bei seinen Entscheidungen auf einen
umfassenden Datensatz. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass SOKA-BAU
das Risikomanagement mit eigenen Auswertungen beliefert.
Angesichts der ausgesprochen positiven Ergebnisse wird SOKA-BAU
auch in Zukunft bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und
Schwarzarbeit eng mit dem ZOLL kooperieren.
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