Sogenannte Wachsleichen finden sich mittlerweile auf vielen, wenn nicht sogar auf den meisten konventionellen Friedhöfen in Deutschland. Während die Ursachen hierfür in der Vergangenheit bereits wissenschaftlich untersucht worden sind, werden die Herausforderungen und Konsequenzen für die Friedhofspraxis bislang nicht erörtert.
(firmenpresse) - Diese Lücke schließt das Symposium „Die Wachsleichenproblematik auf deutschen Friedhöfen aus ethischer, theologischer, bodenkundlicher und rechtlicher Sicht“, das am 14.11.2017 von 09:30 bis 16:30 im Uni-Club der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn stattfinden wird.
Die Vortragenden
- PD Dr. Dirk Lanzerath
- DRZE; Prof. Dr. Hartmut Kreß, Universität Bonn
- Rainer Wirz, Hamburger Friedhöfe AöR
- Heinrich Kettler, Cemterra GmbH
- Dr. Michael C. Albrecht, entera
- Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger, Universität Bonn
beleuchten das Thema aus verschiedenen fachlichen Perspektiven und geben hierbei auch praxisrelevante Anregungen für die Vergabe von Nutzungsrechten, gebührenrechtliche Implikationen, etwaige Umbettungserfordernisse, Ersatzansprüche von Nutzungsberechtigten, oder die Flächensanierung.
Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen bitte bis zum 30.10.2017 an mitarbeiter.spranger(at)jura.uni-bonn.de.
Bei einer Wachsleiche handelt es sich um einen nicht vollständig verwesten Körper eines Verstorbenen. Besonders lehmhaltige Böden oder Wasserschichten können dazu führen, dass Wachsleichen entstehen. Durch fehlenden Sauerstoff kann der Leichnam dann nicht verwesen bzw. eine beginnende Verwesung wurde gestoppt. Wird – nach Ablauf der Ruhefrist des Grabes – die Grabstätte für einen neue Beisetzung ausgehoben, finden sich diese Leichen dann weiterhin im Grab.
Prof. Dr. Dr. Tade Spranger
Institut für Öffentliches Recht
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Adenauerallee 24-42
53113 Bonn
mitarbeiter.spranger(at)jura.uni-bonn.de
Wilhelm Brandt
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