PresseKat - Thomas Rother zu TOP 10: Die Sorgen und Nöte der AfD sind nicht unsere!

Thomas Rother zu TOP 10: Die Sorgen und Nöte der AfD sind nicht unsere!

ID: 1539915

(ots) - Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

TOP 10, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und
Kreiswahlgesetzes - Einreichung von Wahlvorschlägen gem. §51 GKWG
(Drs-Nr.19/257)

Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden bei
uns ja nun anders als die Landräte direkt durch das Volk gewählt.
Damit wurde eine Verwaltungsposition vor nun gut 20 Jahren im Zuge
einer größeren Kommunalverfassungsreform stärker politisiert. Und ob
das so richtig war, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung
sein. Mit der Volkswahl sind auch die besonderen Anforderungen an die
Kandidatinnen und Kandidaten entfallen, die bis dahin noch von der
Gemeinordnung verlangt wurden. Es hat ja jede Deutsche nach unserem
Grundgesetz den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. Mit unserer
Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der vergangenen
Wahlperiode haben wir genau diesen Zugang erleichtert. War früher
neben den Bewerberinnen und Bewerbern für sich selbst nur der
Vorschlag durch eine oder mehrere Fraktionen der Gemeindevertretung
möglich, so reicht es nunmehr, dass eine in der Gemeindevertretung
vertretene politische Partei oder Wählergruppe einen Vorschlag
einreichen kann, mehrere Parteien und Gruppen können einen
gemeinsamen Vorschlag einreichen. Ein Fraktionsstatus ist also nicht
mehr erforderlich. Und da die Parteien oder Wählervereinigungen in
der Regel ihre Kandidaten auf entsprechenden Konferenzen oder
Mitgliederversammlungen bestimmen entfällt der Umweg über die
Fraktion bei der Einreichung des Wahlvorschlags. Es ist also
einfacher geworden! Und das scheint - bis auf in meiner Heimatstadt -
im ganzen Land reibungslos zu funktionieren. Und angesichts der




Vielfalt der in die kommunalen Vertretungen gewählten Parteien und
Wählergruppierungen ist eine Benachteiligung kleinerer und neuerer
Gruppierungen auch nicht festzustellen - außer anscheinend bei der
AfD.

Das liegt aber eher an den Bewegungen innerhalb dieser Partei, die
sich zerlegt und neu gruppiert und ja selbst von Ihrem
stellvertretenden Bundesvorsitzenden als "gäriger Haufen" bezeichnet
wurde. Man könnte auch wirrer Haufen sagen. Es kann für uns, liebe
Kolleginnen und Kollegen, doch nicht Anlass sein ein Gesetz zu
ändern, nur weil AfD-Gemeindevertreter gerne mal das Parteibuch
wechseln oder ganz wegwerfen. Aber die AfD will uns ja auch
entgegenkommen und das Unterschriftensammeln für Einzelbewerber einer
Partei oder Gruppierung, die nicht in der Gemeindevertretung
vertreten ist, beibehalten. Es geht ihr also um die Nennung einer
Partei oder Wählervereinigung auf dem Stimmzettel, sofern vorhanden,
bei Einzelbewerbern. Und auch das ist nur eine Einzelsorge der AfD
und hat mit dem Verlauf der bisherigen Wahlen nichts zu tun und das
hat auch nicht eine Kandidatur verhindert. Der Rückhalt in der
Gemeindevertretung ist für einen Bürgermeister oder eine
Bürgermeisterin sehr wichtig. Denn die Gemeindevertretung gibt das
politische Programm - insbesondere durch den Haushaltsbeschluss -
vor. Die wirklich sehr niedrigen Hürden unseres Wahlrechts für
Kandidaturen sollten erhalten bleiben, um ein Mindestmaß an
politischer Ernsthaftigkeit bei einem Höchstmaß an Offenheit zu
gewährleisten. Die Sorgen und Nöte der AfD sind nicht die unseren.



Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwisschenberger(at)spd.ltsh.de)

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Datum: 12.10.2017 - 13:54 Uhr
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